Rechtsanwälte Linnemann: Partiarisches Darlehen bedarf einer Erlaubnis

Ja-das teilt uns die Rechtsanwaltskanzlei Linnemann aus Radebeul mit. Es gibt mittlerweile viele Unternehmen, die das benannte partiarische Darlehen, für sich als Finanzinstrument erkannt haben.Bisher gingen nahezu alle Initiatoren und Vertriebe in diesem Produktbereich, von einer Erlaubnisfreiheit aus. Diese werden sich nun auf eine veränderte rechtliche Situation einstellen müssen. Das Bundesjustizministerium jedenfalls ist der Anssicht, daß die Vermittlung eines partiarischen Darlehens, immer das Vorliegen einer Erlaubnis nach §34c GewO verlangt. Das Antwortschreiben finden sie unter www.diebewertung.de