Die Swiss Asset Management AG, kurz SAM Finanz AG oder SAM AG, bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensversicherungen an, diese den Anlegern abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Damit wurde sozusagen ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nicht mehr die Lebensversicherungsgesellschaft sondern die SAM Finanz AG. Die Ansprüche der Kunden könnten durch eine Verfügung der schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde, kurz FINMA, die zuständig ist, gefährdet sein.
„Nachdem der Geschäftsbetrieb eingefroren war, droht dort eine Rückabwicklung der Geschäfte“, erklärt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner Dr. Schulte & Partner, Berlin. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits jetzt mögliche Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der SAM AG.
„Sollte sich tatsächlich der Vorwurf bestätigen, dass die SAM AG ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderlichen Genehmigungen geführt hat, so wären die Vorstände der SAM AG auch persönlich in die Haftung zu nehmen“ , meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, „darüber hinaus steht möglicherweise als Haftungsträger auch der in das Geschäftskonzept eingebundene Rechtsanwalt im Fokus, welcher als Treuhänder fungierte. Letztendlich muss auch die Frage gestellt werden, ob die schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht Versäumnisse sich vorwerfen zu lassen haben.“
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits die Erfolgsaussichten möglicher Amtshaftungsansprüche. Darüber hinaus hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ gegründet, um die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln.
Den Anlegern der SAM AG ist dazu zuraten, sich bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen, um auf jegliche Entwicklung bei der SAM AG vorbereitet zu sein. Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter schulter@dr-schulte.de oder 030/71520670.