Wenn die Beschaffenheit der gekauften Sache nicht unerheblich von ihrer Soll-Beschaffenheit abweicht, kann der Käufer umfangreiche Rechte geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: I-28 U 94/12) entschieden, dass ein Käufer von einem Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ein gekaufter Neuwagen auch unter Testbedingungen 10 % mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. Die Rücktrittsmöglichkeit des Käufers folge daraus, dass dem Fahrzeug die Beschaffenheit fehle, die der Käufer aufgrund der Angaben aus dem Verkaufsprospekt erwarten durfte.
Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Kläger bei einem Autohaus ein Fahrzeug erworben hatte, dass im Verkaufsprospekt mit Kraftstoffwerten beworben worden war. Der Kläger hatte nach dem Kauf zu hohe Verbrauchswerte beanstandet. Eine Nachbesserung durch die Beklagte scheiterte jedoch. Daraufhin erklärte der Kläger gegenüber der Beklagten den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte von der Beklagten Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte dagegen hat das Vorliegen eines Fahrzeugmangels bestritten.
Das OLG Hamm hat die Rücktrittsmöglichkeit des Klägers wegen des zu hohen Kraftstoffverbrauchs des Neuwagens bestätigt und dem Kläger Recht gegeben. Verbrauche ein gekaufter Neuwagen auch unter Testbedingungen 10 % mehr Kraftstoff als im Verkaufsprospekt angegeben, könne der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten, so die Richter. Auch wenn die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhängen und damit mit den Prospektangaben nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden könnten, könne der Käufer erwarten, dass die Verbrauchswerte aus dem Prospekt unter Testbedingungen reproduzierbar seien.
Bei der Rückabwicklung von Verträgen können sich oft Probleme ergeben. Um später nicht einkalkulierte Nachteile nicht in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig bereits vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Ein im Vertragsrecht tätiger Rechtsanwalt ist Ihnen dabei behilflich, alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren. Außerdem hilft dieser Ihnen dabei Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Sollte es trotzdem zu der Frage der Rückabwicklung eines Vertrages kommen, kann ein im Vertragsrecht tätiger Rechtsanwalt Sie auch hier unterstützen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen, sowie sie außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
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