Die Proven Oil Canada (POC) hat per Pressemitteilung über juristische Auseinandersetzungen mit der Handelsblatt GmbH als Herausgeber der „WirtschaftsWoche“ berichtet. In Reaktion darauf erhielten die Parteien des Rechtsstreits, die POC GmbH und die POC Energy Solutions GmbH, jetzt Post von den Anwälten der „WirtschaftsWoche“ mit der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen.
POC wird diese Unterlassungsverpflichtungserklärungen nicht abgeben, weil innerhalb der beanstandeten Pressemitteilung nichts anderes als die Wahrheit dargelegt wird, ungeachtet dessen, dass es sich bei der Entscheidung noch nicht um rechtkräftige Urteile, sondern um Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. An der Qualität der Äußerung ändert das nichts. Die uns in den Abmahnungen präsentierte Äußerung, die Pressemitteilung verletze die Herausgeber der „WirtschaftsWoche“ in ihrer „Geschäftsehre sowie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ ist für sich genommen bemerkenswert. Denn exakt das widerfährt der POC durch die bisherige Berichterstattung der „WirtschaftsWoche“ in beispielloser Weise. Wir messen die „WirtschaftsWoche“ an ihren eigenen Maßstäben und können uns über die Wortklauberei daher nur wundern. Sie ist nicht nur inhaltlich, sondern nach unserem Dafürhalten auch juristisch unhaltbar.
Um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, welcher Mittel sich die Redaktion der „WirtschaftsWoche“ mittlerweile bedient, führen wir nachfolgend die Passagen auf, die wir nach Auffassung der Handelsblatt GmbH künftig nicht mehr verbreiten dürfen und stellen diesen die vom Landgericht Hamburg untersagten Behauptungen im originalen Wortlaut gegenüber:
Beanstandete Äußerung Nr.1
Abmahnung der „WirtschaftsWoche“ |
Beschluss des Landgerichts Hamburg
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Die Handelsblatt GmbH fordert eine strafbewehrte Erklärung der POC Energy Solutions GmbH und der POC GmbH in Bezug auf die Verbreitung der folgenden Aussage:
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Im Beschluss des Landgerichts Hamburg (einstweiligeVerfügung gegen die Handelsblatt GmbH vom 5. März 2014) heißt es dazu, es werde der Handelsblatt GmbH untersagt, alternativ oder kumulativ zu verbreiten:
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„Deshalb darf die ,Wirtschaftswoche’ mit Bezug auf die Ausschüttungen der POC- Fonds laut diesem Beschluss künftig nicht mehr wahrheitswidrig behaupten: ,Wenn diese jedoch nicht durch Erträge gedeckt sind, macht die Objektgesellschaft in derJahresabrechnung Verlust – und das Eigenkapital der Firma wird aufgezehrt.“ |
„Wenn diese jedoch nicht durch Erträge gedeckt sind, macht die Objektgesellschaft in der Jahresabrechnung Verlust – und das Eigenkapital der Firma wird aufgezehrt.“, „[…] Fonds, die ihren Anlegern mehr Geld auszahlen, als ihre Gewinne hergeben.“ „Nach Informationen der WirtschaftsWoche liefen bei der Investitionsgesellschaft des ersten Fonds im Jahr 2010 Verluste auf, die gegenüber den Anlegern bisher nicht offen gelegt wurden. Das geht aus internen Finanzberichten hervor, die der Zeitschrift vorliegen.“ „Aus dem Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft in Deutschland geht hervor, dass die Objektgesellschaft ihr komplettes Ebitda an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet hat.“
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Beanstandete Äußerung Nr.2
Abmahnung der„WirtschaftsWoche“
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Beschluss des Landgerichts Hamburg |
In einer weiteren Forderung sollen sich die POCEnergy Solutions GmbH und die POC GmbH gegenüber Herrn Roland Tichy zur Unterlassung derVerbreitung folgender Äußerungen verpflichten:
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In einer einstweiligen Verfügung gegen Roland Tichy vom 6. März 2013 verbietet das Landgericht Hamburg diesem die Verbreitung folgender Aussagen: |
„Damit ist auch der implizit erhobene Vorwurf, POC verwende Eigenkapital für Ausschüttungen, gerichtlich untersagt.“ |
„Wenn diese jedoch nicht durch Erträge gedeckt sind, macht die Objektgesellschaft in der Jahresendabrechnung Verlust und das Eigenkapital der Firma wird aufgezehrt.“ „Nach Informationen der WirtschaftsWoche liefen bei der Investitionsgesellschaft des ersten Fonds im Jahr 2010 Verluste auf, die gegenüber den Anlegern bisher nicht offen gelegt wurden. Das geht aus internen Finanzberichten hervor, die der Zeitschrift vorliegen.“
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„Denn das Gericht hat festgestellt, dass die operativen Erträge sehr wohl ausreichen, um Zinsen, Steuern und Ausschüttungen zu finanzieren.“
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„Die kompletten operativen Erträge gehen hierfür drauf, es bleibt also nichts übrig, um Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu finanzieren.“ „Wenn diese jedoch nicht durch Erträge gedeckt sind, macht die Objektgesellschaft in der Jahresendabrechnung Verlust und das Eigenkapital der Firma wird aufgezehrt.“ „Unsere Behauptung, wonach die operativen Erträge der Objektgesellschaften nicht ausreichend sind, um Zinsen, Steuern und Abschreibungen sowie die Ausschüttungen an die Anleger in genannter Höhe zu finanzieren, ist zutreffend.“
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„Das Gericht hat in diesem Zusammenhang anerkannt, dass die Ausschüttungen der POC-Fonds aus den von der kanadischen Objektgesellschaft an die Fondsgesellschaft ausgeschütteten Liquiditätsüberschüssen gespeist werden.“
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„Aus dem Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft geht hervor, dass die Objektgesellschaft ihr komplettes Ebitda an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet hat.“ |
„Proven Oil Canada (POC) hatte diese einstweiligen Verfügungen im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahrhaftigen Print- und Online- Berichterstattung der WirtschaftsWoche am 7. und 19. Januar sowie 4. Februar beantragt.“ |
„Lügen und verdrehte Wahrheiten; Kollege Zerfaß zerlegt ein fragwürdiges Abkassiermodell.“ „Lügen und verdrehte Tatsachen: Kollege Zerfaß legt nach im Krieg mit den schmierigen Ölgeschäften …“ |
Fazit
Wie Sie diesen Gegenüberstellungen entnehmen können, hat POC in der besagten Mitteilung den tatsächlichen Sachverhalt der Entscheidungen des Landgerichts Hamburg zusammenfassend korrekt wiedergegeben. Wenn die „WirtschaftsWoche“ POC nun versucht, die Verbreitung der zusammenfassenden Darstellung per Pressemitteilung zu verbieten, können wir uns nur wundern.
Sie mögen an dieser Form des Vorgehens der „WirtschaftsWoche“ ablesen, welcher Mittel sich die dortige Redaktion mittlerweile bedient. Die faktische Berichterstattung ist längst in den Hintergrund getreten, nun geht es einzig und allein darum, den Eindruck zu vermitteln, man sei unbedingt im Recht.
Fakt ist: das Landgericht Hamburg hat den Hauptvorwurf der „WirtschaftsWoche“, die operativen Erträge der POC-Fonds würden nicht ausreichen, um Zinsen, Steuern und Ausschüttungen an die Anleger zu bezahlen, als unzulässige Tatsachenbehauptung bewertet.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die betroffenen Akteure auf Seiten der „WirtschaftsWoche“ zu den für sie negativen gerichtlichen Entscheidungen stellen und ob sie gegen diese Rechtsmittel einlegen werden. Nachdem es sich bei Verfahren im einstweiligen Verfügungsverfahren um vorläufige Regelungen handelt, muss POC seinerseits noch Maßnahmen ergreifen, damit die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg einem Urteil gleich rechtkräftige Wirkungen entfaltet, wenn die Akteure der „WirtschaftsWoche“ die Verfügungen nicht als endgültige Regelungen anerkennen.