Landgericht Hamburg: Berichterstattung über POC-Fonds in zentralen Punkten unzulässig
Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, hat am Dienstag, 5. März, einstweilige Verfügungen gegen die „WirtschaftsWoche“ sowie gegen den
„WirtschaftsWoche“-Redakteur Florian Zerfaß und den „WirtschaftsWoche“-Chefredakteur Roland Tichy erlassen.
Proven Oil Canada (POC) hatte diese einstweiligen Verfügungen im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahrhaftigen Print- und OnlineBerichterstattung der „WirtschaftsWoche“ am 7. und 19. Januar sowie 4. Februar beantragt. Nach grundlegender und sorgfältiger Prüfung unter Vorsitz der Richterin am Landgericht Simone Käfer untersagte die Kammer 24 der „WirtschaftsWoche“ nun zentrale Aspekte ihrer bisherigen Berichterstattung über POC. Danach darf die „WirtschaftsWoche“ unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten beispielsweise künftig nicht mehr behaupten,
- dass die POC-Fonds ihren Anlegern mehr Geld auszahlen, als ihre Gewinne hergeben. Konkret hat das Gericht untersagt zu behaupten, dass für die geleisteten Auszahlungen „die kompletten operativen Erträge draufgehen, (es) also nichts mehr übrig bleibt, um Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu finanzieren.“ Damit ist auch der implizit erhobene Vorwurf, POC verwende Eigenkapital für Ausschüttungen, gerichtlich untersagt. Denn das Gericht hat festgestellt, dass die operativen Erträge sehr wohl ausreichen, um Zinsen, Steuern und Ausschüttungen zu finanzieren. Deshalb darf die „WirtschaftsWoche“ mit Bezug auf die Ausschüttungen der POC-Fonds laut diesem Beschluss künftig nicht mehr wahrheitswidrig behaupten: „Wenn diese jedoch nicht durch Erträge gedeckt sind, macht die Objektgesellschaft in der Jahresendabrechnung Verlust – und das Eigenkapital der Firma wird aufgezehrt.“
- dass nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ im Fonds POC Eins im Jahr 2010 Verluste aufgelaufen sind, die gegenüber den Anlegern bisher nicht offengelegt wurden. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang anerkannt, dass die Ausschüttungen der POC-Fonds aus den von der kanadischen Objektgesellschaft an die Fondsgesellschaft ausgeschütteten Liquiditätsüberschüssen gespeist werden.
Somit ist die Berichterstattung der „WirtschaftsWoche“ als in zentralen Punkten unzulässig, weil wahrheitswidrig, beurteilt worden. Die einstweiligen Verfügungen wurden vom Landgericht in Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung und damit ohne Anhörung oder Stellungnahme von Herrn Tichy, Herrn Zerfaß und der Handelsblatt GmbH erlassen. Die Entscheidungen sind noch mit Rechtsmitteln angreifbar. Die Verbote der Verfügungen müssen von den Betroffenen aber zunächst seit ihrem jeweiligen Erlass befolgt werden. Verstöße gegen die einstweiligen Verfügungen können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden. Aufgrund des bisherigen Umgangs der Redaktion der „WirtschaftsWoche“ mit POC ist aber davon auszugehen, dass die Betroffenen gegen die ergangenen Beschlüsse Widerspruch erheben werden. POC wird ihre rechtmäßigen Interessen auch künftig verfolgen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.