Immer häufiger widerfährt es Versicherungsnehmern, dass sie auf Teilen ihrer Behandlungskosten sitzen bleiben, weil ihre private Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigert.
Insbesondere neuen Behandlungsmethoden oder Medikamenten wird die Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass das Medikament oder die Behandlung nicht im Leistungskatalog oder im Versicherungsvertrag eingetragen sei. In einigen Fällen wird die Notwendigkeit der Behandlung oder von Teilen der Therapie infrage gestellt. Auch die Höhe einzelner Rechnungspositionen wird gerne bezweifelt und dem Arzt wird vorgeworfen, er habe für bestimmte Therapiemaßnahmen zu viel berechnet. Das Magazin FOCUS unkte unlängst, dass einige Privatversicherer knauseriger seien als die gesetzlichen Versicherungsunternehmen.
Dahinter steckt eine gut durchdachte Methodik zur Senkung der Kosten. Die privaten Krankenversicherer verweigern systematisch zwischen 10 und 20 % der eingereichten Rechnungen die Kostenübernahme. Dabei werden von der Gesamtrechnung nur ein paar Punkte bemängelt und der große Rest wird sofort erstattet. In der Regel sind es Beträge zwischen 50 EUR und 100 EUR, die fehlen. Diesen Betrag muss nun der Versicherte, zusätzlich zu seinen Kassenbeiträgen, aus eigener Tasche bezahlen. Dabei spekulieren die Versicherungsgesellschaften darauf, dass die Kunden wegen eines so kleinen Betrages nicht gleich vor Gericht ziehen. Der Versicherungsnehmer muss abwägen, ob sich eine Klage lohnt. Verliert er den Prozess, so muss er alle Anwaltskosten, Gerichtskosten, die Kosten für den medizinischen Gutachter und seine eigenen Auslagen tragen.
Insgesamt leisten die Privatkrankenkassen jährlich für Kosten von über 20 Milliarden Euro. Einsparungen von 10 bis 20% sind da schon ein richtig großer Betrag. Wer mit seiner Krankenkasse nicht mehr zufrieden ist, der kann unter allen privaten Krankenversicherungen auf www.easy-privatekrankenversicherung.de vergleichen und sich eine andere Gesellschaft aussuchen. Zudem sollten sich die Patienten Gedanken darüber machen, ob nicht eine private Rechtsschutzversicherung opportun ist. Mit einer solchen Police in den Händen ist das Klagerisiko ausgeschaltet.
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