Die Unternehmen welche Nettopolicen anbieten sind ihrer Zeit weit voraus.Sie setzen heuet schon um, was in den nächsten Jahren immer mehr üblich werden wird-Nettoprodukte und ein dazugehöriges Honorarmodel welches dann mit dem Vertrieb abzuschließen ist. Bei dem Unternehmen Prismalife nennt sich das Kostenusgleichsvereinabrung.
Trotz der Trabnsparenz des Models, gibt es immer wieder Kunden die den abgeschlossenen Vertrag dann finanziell nicht bedienen, oder bedienen können. Dann kommt es zu Rechtsstreitigkeiten.Diese werden auf Grund der klaren Vertragslage, dann meistens immer vom Unternehmen gewonnen vor Gericht.Jedes Urteil bedeutet natürlich auch ein Stück mehr Sicherheit und Anerkennung für den eingeschlagenen Weg des Unternehmens.
Mit 40 Gerichtsurteilen wird die Geschäftspolitik der Prismalife AG untermauert. Der Liechtensteiner Spezialist für fondsgebundene Vorsorgelösungen sieht sein provisionsbereinigtes Anlagemodell, für den Vermittler honoriert durch eine Kostenausgleichsvereinbarung, auch durch das jüngste Verfahren vor dem LG Rostock bestätigt.
Markus Brugger, CEO der PrismaLife AG: „Die Kostenausgleichsvereinbarung markiert einen Kulturwandel in der Versicherungswirtschaft … PrismaLife jedoch nennt ehrlich alle Kosten und erlaubt den freien Blick auf die tatsächliche Anlagesumme, die der Versicherte für die Altersvorsorge investiert.“
Es ist unstrittig, dass Vertriebsprovisionen in der Versicherungslandschaft immer stärker in die Kritik geraten. Nicht nur Verbraucherschützer, auch Politiker fordern verstärkt eine neutrale, honorarbasierte Beratung, wie sie beispielsweise in Großbritannien verbreitet ist. Das Vereinigte Königreich wäre nicht das erste Mal Vorreiter für Innovationen im Finanzdienstleistungssektor.
Obgleich die Kostenausgleichsvereinbarung vom eigentlichen Versicherungsvertrag völlig losgelöst ist, hat Prismalife AG den Beratungs- und Antragsprozess so gestaltet, dass weder Vermittler noch Kunde die Vereinbarung umgehen können.
Da der Kostenausgleich ratierlich erfolgt, ist nicht auszuschließen, dass Versicherungsnehmer die Zahlung vorzeitig einstellen. In diesem Fall prüft ein unabhängiges Gremium die soziale Vertretbarkeit der Zahlungsaussetzung.