Mit 40 Gerichtsurteilen wird die Geschäftspolitik der Prismalife AG untermauert. Der Liechtensteiner Spezialist für fondsgebundene Vorsorgelösungen sieht sein provisionsbereinigtes Anlagemodell, für den Vermittler honoriert durch eine Kostenausgleichsvereinbarung, auch durch das jüngste Verfahren vor dem LG Rostock bestätigt.
Markus Brugger, CEO der PrismaLife AG: „Die Kostenausgleichsvereinbarung markiert einen Kulturwandel in der Versicherungswirtschaft … PrismaLife jedoch nennt ehrlich alle Kosten und erlaubt den freien Blick auf die tatsächliche Anlagesumme, die der Versicherte für die Altersvorsorge investiert.“
Es ist unstrittig, dass Vertriebsprovisionen in der Versicherungslandschaft immer stärker in die Kritik geraten. Nicht nur Verbraucherschützer, auch Politiker fordern verstärkt eine neutrale, honorarbasierte Beratung, wie sie beispielsweise in Großbritannien verbreitet ist. Das Vereinigte Königreich wäre nicht das erste Mal Vorreiter für Innovationen im Finanzdienstleistungssektor.
Obgleich die Kostenausgleichsvereinbarung vom eigentlichen Versicherungsvertrag völlig losgelöst ist, hat Prismalife AG den Beratungs- und Antragsprozess so gestaltet, dass weder Vermittler noch Kunde die Vereinbarung umgehen können.
Da der Kostenausgleich ratierlich erfolgt, ist nicht auszuschließen, dass Versicherungsnehmer die Zahlung vorzeitig einstellen. In diesem Fall prüft ein unabhängiges Gremium die soziale Vertretbarkeit der Zahlungsaussetzung.