Praxis-Tipp: Altersvorsorge in der Arbeitslosigkeit nicht auflösen

Saisonbedingt steigt die Arbeitslosigkeit in den Sommermonaten

Deutsche-Vorsorge-Zentrale.de Pressedienst 001/2012, 10.08.2012

Die übliche Sommerflaute auf dem Arbeitsmarkt macht sich auch in diesem Jahr bemerkbar. Die Arbeitslosenquote stieg im Juli um 0,2 auf 6,8 Prozentpunkte, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. „Wer jetzt seinen Arbeitsplatz verliert, sollte nicht unüberlegt handeln“, rät Frank Appel, Geschäftsführer der Deutschen Vorsorge Zentrale. „Auf keinen Fall sollte vorschnell die private Altersvorsorge aufgekündigt werden.“

Altersvorsorge-Experte Frank Appel macht deutlich, dass die vorschnelle Kündigung der Altersvorsorge im Regelfall ein Verlustgeschäft sei. Besonders problematisch sei die Kündigung von Riester-Verträgen. „Hier müssen alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden“, so Frank Appel von der Deutschen Vorsorge Zentrale mit Sitz in Hürth.

Die Deutsche Vorsorge Zentrale rät dazu, die Beiträge in der Zeit, in der man ohne Arbeit sei, zu senken oder auch auszusetzen. „Dies ist möglich“, unterstreicht Frank Appel. Dies treffe im Übrigen auch auf die betriebliche Altersvorsorge zu. Auch die könne ruhen und später bei einem neuen Arbeitgeber wieder aktiviert werden, so Frank Appel. Die Rechtslage sei in diesem Fall eindeutig. „Wer das Arbeitslosengeld I erhält, dessen Vermögen wird geschont“, so Frank Appel von der Deutschen Vorsorge Zentrale.

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