König & Cie. Renditefonds 50: MT ,,King Dorian“ nun auch von der Krise betroffen

Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT ,,King Dorian“ wirkte bis zuletzt, als könne ihr die Krise nichts anhaben.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch für die Schifffahrtsbranche ist die Weltwirtschaftskrise nicht ohne Auswirkungen geblieben; es stand eine Fülle an Transportmöglichkeiten zur Verfügung, welche aber aufgrund sehr geringer Nachfragen größtenteils ungenutzt blieben. Kleine Charterraten von Transportschiffen und dadurch letztlich auch Probleme der Schifffonds sind das Ergebnis. Bisweilen schien dies die König & Cie. Fonds nicht zu betreffen. Das soll sich nun geändert haben, was für die Anleger nicht vorhersehbare Konsequenzen haben könnte, bspw. die Insolvenz von Gesellschaften.
Bei einer Insolvenz einer Gesellschaft ist es möglich, dass Anleger ihre komplette Anlage verlieren können, da sie Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und nach dem Gesetz auch als solche für diese haften. Der Insolvenzverwalter kann nämlich unter gewissen Umständen Ausschüttungen zurückverlangen, welche nicht vom Gewinn gedeckt waren. Dies ist vielen Anlegern gar nicht bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die Ausschüttungen, die sie aus ihrer Anlage bekommen, aus den liquiden Mitteln und nicht aus den tatsächlichen Gewinnen herrühren sollen.
Das Einzige, was den Anlegern dann bleiben könnte, sind eventuell geltend zu machende Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung bei der Anlageberatung. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als „genauso sicher, aber besser verzinst“ angepriesen haben sollen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Eine Schifffondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Daher ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln. Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.
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