Der Bundesgerichtshof soll mit Beschluss vom 13.01.2013 (Az.: III ZR 282/11) die Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte für Klagen gegen eine US-amerikanische Ratingagentur bejaht haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einer renommierten US-Ratingagentur soll ein maßgeblicher Einfluss in Bezug auf die Verluste vieler Anleger hinsichtlich des Kaufs von Zertifikaten einer US-amerikanischen Investmentbank zugerechnet werden. Noch vor Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahre 2008 sollen die Zertifikate von der Ratingagentur mit dem guten Bonitätsurteil A + bewertet worden sein. Viele betroffene Anleger haben anscheinend auf die gute Bewertung der Ratingagentur vertraut und sich zu einer Anlage der Zertifikate entschlossen. Schussendlich sollen die meisten dann einen Totalverlust ihrer Anlage erlitten haben.
Manche sehen im dem Beschluss des Bundesgerichtshofs einen enormen Fortschritt für geschädigte Anleger. Andere hingegen sprechen von einer Signalwirkung, die von dem höchsten Gericht in Deutschland ausgehen könnte. Betroffene Anleger sollen nun die Möglichkeit haben, ihre Schadensersatzansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen. Für die zahlreichen Anleger der Zertifikate kann sich dieses Urteil daher möglicherweise positiv auszahlen. Viele hatten bereits gegen die vermittelnden Banken aufgrund fehlerhafter Anlageberatung geklagt. Nur in wenigen Fällen soll ihnen aber Schadensersatz zuerkannt worden sein.
Von dem Zusammenbruch der die Zertifikate ausgebenden US Investmentbank waren Anleger weltweit betroffen. Viele Kapitalanleger haben dadurch nicht nur ihr Vermögen, sondern teilweise sogar ihre Existenzgrundlage verloren.
Die Investmentbank galt einst noch als Vorzeigemodell für erfolgreiche Anlagen. Oftmals sollen die Anleger über die Risiken der Anlage aber nicht aufgeklärt und falsch beraten worden sein. Anleger, die über ihre Bank Zertifikate der Investmentbank erworben haben, sollten überprüfen, inwieweit bei dem Erwerb der Zertifikate eine anlegergerechte und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat.
Viele Anleger haben sich mit der Situation bereits abgefunden und lassen die Sache auf sich beruhen. Als Betroffene können Ihnen jedoch rechtliche Ansprüche zustehen. Die neuesten Entwicklungen sollten betroffenen Anlegern also insofern Mut machen.
Geschädigten Anlegern ist zu raten, vorab einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann Ihren Fall einzelfallbezogen prüfen und Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer möglichen Ansprüche behilflich sein.
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