Kanada hat gegen die Entscheidung der World Trade Organization (WTO), die Einspeisevergütung der Provinz Ontario als Verletzung der Welthandelsregeln zu betrachten, Beschwerde eingelegt. Die im Dezember vergangenen Jahres getroffene Entscheidung der Welthandelsorganisation war der Argumentation japanischer und europäischer Klagen gefolgt, welche die in den Einspeisetarifen der Provinz verankerte Local-Content-Regelung als eine Benachteiligung ausländischer Unternehmen empfanden. Mit ihrem Urteil war die WTO jedoch nicht der Auffassung der Kläger gefolgt, die Einspeisevergütung Ontarios auch als rechtswidrige Beihilfe einzustufen. Ein WTO-Berufungsgremium soll nun den Fall in den nächsten drei Monate erneut prüfen. Die Local-Content-Regelung der Provinz Ontario sieht vor, dass nur solche Ökostromanlagen eine Einspeisevergütung erhalten, deren Komponenten zu 50 bis 60 Prozent von in Ontario ansässigen Unternehmen stammen.
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