Neue Urteile erlauben es Kunden ihre Lebensversicherung, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, rückabzuwickeln. Diese Aussage ist korrekt und sicherlich ein interessantes Angebot. Wir raten eigentlich jedem Kunden der meint „er hätte eine solche Lebensversicherung“, sich dazu das eine oder andere Angebot vom Markt einzuholen. Die Internationale Verbraucher Anstalt ist einer der Anbieter. Holen Sie für sich das Optimal heraus, dann hat sich das BGH Urteil auch für Sie gelohnt.
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