Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit war nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nie seit ihrer Gründung im Dezember 2002 tariffähig.Die Bundesrichter haben damit ein Urteil aus dem Dezember 2010 präzisiert, mit dem sie der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen und damit ihre Tarifverträge für ungültig erklärt hatten. Zehntausende Leiharbeiter hatten danach Anspruch auf gleiche Entlohnung wie Stammbelegschaften und die Nachzahlung von Löhnen und Gehältern.
2012-05-29