Insolvenzverfahren über Vermögen der BSB Captura mangels Masse abgelehnt

Neue Schlagzeilen bei der BSB Captura GmbH, welche durch den Ankauf von Lebensversicherungsverträgen bekannt geworden ist. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hagen (AZ: 103 IN 149/12) vom 19.12.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft ist nunmehr in der Liquidation. Liquidator ist kraft Gesetzes der ehemalige Geschäftsführer Hans Peter Beltz.

Betroffene Anleger und Familien haben das Nachsehen

So war zahlreichen Anlegern von ihren Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern versprochen worden, dass bei Auflösung der nicht geliebten Lebensversicherung und Verkauf dieser an die BSB Captura GmbH ein attraktiver Kaufpreis in monatlichen Raten zurückgezahlt werden würde. Doch das Versprechen wurde nicht gehalten. Zwar erhielten die Anleger in den ersten Monaten noch Auszahlungen, diese hörten jedoch bald auf. Ein riesiges Problem vor allem für die Anleger, die ihre monatlichen Raten aus dem Verkauf der Lebensversicherung auch noch in eine neue Beteiligung investieren wollten, namentlich in die IN-Genium Galvano Fonds GmbH & Co. KG, die als renditeträchtige Investition durch verschiedene Berater angepriesen wurde.

Abweisung des Insolvenzverfahrens

Betroffene Anleger und ihre Familien, die ihre Lebensversicherung an die BSB Captura GmbH veräußert haben, stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage, da die BSB Captura GmbH selbst kein Vermögen mehr zu haben scheint. Wie kann das sein? Rechtsanwalt Dr. Tintemann hierzu: „Eine durchaus missliche Situation, aber anders ist eine Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht zu erklären. Zudem besteht leider noch für die Kunden, die sich an der IN-Genium beteiligt haben, nun weiterhin die Verpflichtung, die monatlichen Raten in den Ratensparvertrag bei der Fondsgesellschaft zu leisten.“

Welche Möglichkeiten der Hilfe gibt es?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann, der die Angelegenheit für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte bearbeitet, rät: „Es gibt hier Chancen. Betroffene Anleger sollten zunächst prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der BSB Captura GmbH gestellt werden können. Gute Chancen bestehen auch für einen Anspruch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Damit nicht ein noch größerer Schaden für die betroffenen Anleger entsteht, ist es zwingend notwendig, dass  geprüft wird, wie die zusätzlich gezeichnete Beteiligung an der IN-Genium schnellstmöglich beendet werden kann bzw. wer für eine Falschberatung haftet. Klares und besonnenes Handeln ist hier gefragt, denn wer mag schon weiterhin Perlen vor die Säue werfen?“

Betroffenen Anlegern ist zu raten, sich an einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der sich mit der Angelegenheit auskennt. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit die Ansprüche geschädigter Kapitalanleger und hat bereits Klage vor dem Landgericht Stuttgart gegen die BSB Captura GmbH und deren Geschäftsführer Hans Peter Beltz eingereicht.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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