Auch 2013 wird es viele Personen geben, die mit dem Gedanken spielen, eine Pflegestufe zu beantragen, aufgrund der gesundheiltlichen Einschränkungen denen man unterworfen ist im Alter. Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen ist nahezu immer der medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK genannt.Kontaktieren sie diesen, dann wird üblicherweise immer ein Pflegegutachten über die betreffende Person erstellt.Natürlich, und dies bitte i m m e r bedenken, aus der Sicht der Pflegeversicherung, denn für diese arbeitet der MDK. Ob der MDK in allen Fällen dann bei der Begutachtung immer O B J E K T I V ist, muss Sylvia Grünert aus ihrer Erfahrung als Pflegegutachterin, bezweifeln. Im Gegenteil, erst durch ein privates Pflegegutachten erreicht man dann oft die Bewilligung einer Pflegestufe. Marlies Jänisch und Sylvia Grünert raten deshalb i m m e r zur Erstellung eines privaten Pflegegutachtens durch einen privaten Pflegegutachter bzw. private Pflegegutachterin.Dies um vorallem ihre Interessen zu wahren.
2012-12-31