Hannover Leasing Maritime Werte 3 unter Umständen von Schifffahrtskrise erfasst

Im Jahr 2009 soll eine Sanierung der beiden Fondsschiffe des ,,Maritime Werte 3″ geplant gewesen sein, nachdem die weltweite Schifffahrtskrise auch diese in finanzielle Probleme gebracht hatte.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 Containerschiffe MS Lauenburg und MS Papenburg scheinen erneut um ihr investiertes Kapital bangen zu müssen. Die Anleger scheinen auf die ihnen zunächst zugesicherten Ausschüttungen verzichten zu müssen, heißt es. Die 2007 auf den Markt gebrachten Schiffe konnten jedoch anscheinend bisher nicht die geplanten wirtschaftlichen Ziele erreichen.

Auch die Banken, welche die beiden Fondsschiffe finanziert hatten, könnten die finanzielle Unterstützung bald einstellen. Dass Anleger bald mit finanziellen Schwierigkeiten der MS Lauenburg zu rechnen hätten, sei diesen im Mai 2012 bekannt gemacht worden. Eine Antwort darauf, ob die Anleger nun aufgefordert werden Kapital nachzuschießen, steht noch aus. Im schlimmsten Fall, sollte tatsächlich keine Besserungen eintreten, droht den Schiffen des Hannover Leasing Fonds möglicherweise die Insolvenz.

Eine langfristige Erholung des Fonds sei vorerst nicht zu erwarten. Hiermit könnte für die betroffenen Anleger der Totalverlust ihres investierten Vermögens verbunden sein.
Eine fehlerhafte Darstellung des Fonds als absolut sichere Anlage kann zu Schadenersatzansprüchen von Anlegern gegen die sie beratenden Institute führen. Der „Maritime Werte 3“ scheint die Erwartungen der Fondsanleger nicht erfüllt zu haben. Wehrlos gestellt sind die Anleger aber nicht: In Beratungsgesprächen sollen oft Risiken des Fonds nicht genannt worden sein.

Neben einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Anlage und insbesondere auch das Risiko eines Totalverlustes des angelegten Kapitals, müssen Banken grundsätzlich auch über an sie geflossene Rückvergütungen aufklären und Prospektmaterial zur Verfügung stellen.

Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht ausreichend aufgeklärt wurden, gibt es die Möglichkeit die gesamte Zeichnungssumme in Form von Schadenersatz zurück zu erhalten. Sollten Sie daher als Anleger unter den Folgen der Schifffahrtskrise leiden, müssen Sie nicht ohne weiteres die zukünftige Entwicklung abwarten. Vielmehr sollten Sie einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche aus einer etwaigen Falschberatung zustehen könnten. Aufgrund kurzer Verjährungsfristen sollten Sie schnell handeln.

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