In der Regel lässt sich durch das originale Testament die Eigenschaft als Erbe nachweisen. Doch nun soll es vereinzelt auch möglich sein, eine Fotokopie des Testaments als Nachweis zu nutzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte der Fall eintreten, dass das Originaltestament verschwindet, könne der Wille des Erblassers auch auf anderen Wegen erwiesen werden. Nach der gerichtlichen Entscheidung sei es fortan möglich, durch eine Kopie des Testaments das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Bedingung sei allerdings, dass das Testament ohne jegliche Zweifel vom Erblasser stamme. Zudem sei zu ermitteln, ob dieser das Originaltestament nicht bewusst habe verschwinden lassen wollen, denn daraus würde ein Widerruf resultieren.
Im vorliegenden Fall zweifelte das Gericht keinesfalls an der Gültigkeit der Kopie. Vielmehr soll unter anderem durch eine Zeugenaussage die Erbenstellung endgültig festgestellt worden sein.
Die Entscheidung des OLG Naumburg schließt sich den vorherigen Entscheidungen der vergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Feststellungslast in derartig gelagerten Fällen an. Nun ist es also generell möglich auch ohne das Vorliegen eines Originaltestaments ein Erbanspruch erfolgreich nachzuweisen.
Viele Erblasser setzen ihr Testament ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts auf. Die Folgen sind dann oftmals ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein Rechtsanwalt kann dem vorbeugen und ein rechtssicheres Testament erstellen. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe eines im Erbrecht erfahrenen Anwalts ordnen, kann die spätere Abwicklung oftmals deutlich leichter fallen. Hierdurch kann mit klaren Verhältnissen auch ein Streit unter den Erben vermieden werden.
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