Wenn Unternehmen in schwierigen Zeiten Mitarbeiter entlassen sind die Betroffenen oft in den Grundzügen ihrer Existenz betroffen- der Kampf um den Arbeitsplatz ist aber nicht immer aussichtslos
Sei es Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder Zeugnis. Das Arbeitsrecht hat für die Betroffenen eine besondere Bedeutung.
Der Arbeitsplatz stellt für die meisten Menschen die Grundlage für ihre wirtschaftliche Existenz dar.
Doch nicht in jedem Fall bedeutet die Kündigung auch, dass das letzte Wort schon gesprochen ist. Wenn das Kündigungsschutzgesetz oder andere Arbeitnehmerschutzvorschriften eingreifen, dann besteht oft noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Wichtig ist aber, dass Ausschlussfristen zu laufen beginnen und jeder Arbeitnehmer gut daran tut, sich unverzüglich nach einer erfolgten Maßnahme des Arbeitgebers an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ist eine Frist nämlich abgelaufen, so kann der Rechtsanwalt nach Ablauf der Frist meist nichts mehr für die Mandanten tun. Gerade wegen der oft existentiellen Bedeutung des Arbeitsplatzes ist hier größtmögliche Sorgfalt geboten. Auch sollte der Arbeitnehmer auf keinen Fall etwas unterschreiben, ohne zuvor den Rat eines Arbeitsrechtsanwaltes eingeholt zu haben. Wenn der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Arbeitsrechtsschutz beinhaltet, dann übernimmt diese meist sogar die Kosten für ein etwaiges Arbeitsgerichtsverfahren. Ansonsten besteht für weniger finanzstarke Arbeitnehmer auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Es sollte jedoch meist zumindest versucht werden, den Arbeitsplatz nicht ohne weiteres aufzugeben.
Über:
Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Arbeitsrecht
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
Deutschland
fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.anwalt-arbeitsrecht-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers. Bei weiteren Fragen können Sie unter Tel.: 02841/3911929 Kontakt aufnehmen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.anwalt-arbeitsrecht-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de