Kein Film ohne Musik – aber wer den aktuellen Hit unter seine Filme legt bewegt sich im illegalen Bereich und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. GEMA-freie Musik ist die Lösung.
Kein Film ohne Musik – schon George Lucas sagte: „Sound is 50 percent of the moviegoing experience, and I’ve always believed audiences are moved and excited by what they hear in my movies at least as much as by what they see“ – und er ist vor allem durch seine Filme bekannt geworden. Was liegt für jeden Filmer näher, seinen Film mit Musik aufzuwerten?
Viele Filmemacher bedienen sich als musikalische Untermalung Musik aus den aktuellen Charts und versuchen so, ihren Film über diese Ohrwürmer eingänglich, vielleicht sogar unvergesslich zu machen. Und wer seine Filme bei Youtube oder anderen Videoplattformen hochlädt hofft vielleicht sogar insgeheim, dass sein Film wegen der Musik besonders oft geklickt/gesehen wird und, sofern er seinen Film monetarisiert hat, sich der Film sogar zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt.
Wie man die Rechte an Musiken erwirbt ist vielen Filmern und Produzenten nicht immer ganz klar und hat mit der GEMA (zunächst einmal ) relativ wenig zu tun, denn die GEMA zieht lediglich Gebührern ein und leitet den Betrag (bzw. den, der nicht für die Verwaltung etc. aufgebraucht wird) an die Künstler weiter. Einen Vertrag zu Nutzung von Musik muss man mit den Rechteinhabern abschließen. Die ist in aller Regel der Komponist, ggf. auch noch der Texter sowie die Plattenfirma, die die Musik veröffentlicht hat. Wird der Film nur in einem einzigen Land aufgeführt, muss man die Nutzung des Titels nur an die zuständige Verwertungsgesellschaft melden – in Deutschland ist das die GEMA – wird der Film aber auch in anderen Ländern aufgeführt (z. B. auf Messen oder via Youtube) muss man zusätzlich Gebühren für die Aufführung an die zuständige Verwertungsgesellschaften abführen.
Schon der oben beschriebene Aufwand macht deutlich, dass sich die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik für kleine Produktione nicht eignet – einerseits wegen des Verwaltungsaufwands und natürlich wegen der vorab nicht kalkulierbaren Kosten. Gerade für Industriefilme ist für den Auftraggeber immer nur die Endsumme entscheidend, nicht wie sich diese Summe zusammensetzt. Wer z. B. einen Industriefilm mit einem Produktionsvolumen von 10.000 Euro anbietet und davon allein ein Drittel für die Musikrechte an die GEMA abführen muss, muss schon sehr genau kalkulieren, um noch in die Gewinnzone zu kommen.
Zum Glück gibt es für dieses Problem einfache und vor allem bezahlbare Lösungen: GEMA-freie Musik/royalty free Musik.
Viele Rümpfen bei dem Begriff „GEMA-freie Musik die Nase und assoziieren dies mit belanglosem Aufzugs-Gedudel.
Aber mehr und mehr Komponisten bieten mittlerweile wirklich anspruchsvolle Kompositionen an und melden diese nicht der GEMA, sind also GEMA-frei. In der Regel muss man die Rechte an den Musiken einmal erwerben und darf sie dann verwenden, bei einigen Anbietern nur ein mal, bei anderen beliebig oft.
Soundpool.us z. B. hat nicht nur ein besonders umfangreiches Archiv mit über 2000 verschiedenen Kompositionen, sondern bietet auch ein besonders günstiges und einfache Lizenzmodell: Jede Musik kostet lediglich 16 Euro und kann beliebig oft verwendet werden, auch für Youtube und andere Videoportale – sogar weltweit.
Das Finden von Musiken ist auf Soundpool.us wirklich einfach: Stil bzw. Stichworte in das Suchfenster eingeben und schon werden Musiken vorgeschlagen, die zu der Suchanfrage passen.
Sobald Sie mit der Maus über den Wiedergabe-Pfeil fahren, wird die Musik für max. 30 Sekunden in stark reduzierter Qualität angespielt, um die Datentransferrate gering zuhalten.
Haben Sie Ihre Musik gefunden zahlen Sie via PayPal und können sofort Ihren Titel downloaden.
Ihrer Filmproduktion mit professionellen Filmgeräuschen den letzten Schliff geben: bei mehr als 17.000 Filmgeräuschen sollte auch für Ihre Produktion der richtige Sound dabei sein. Filmgeräusche kosten lediglich 4 Euro.
Der größte Teil der Filmgeräusche stammt übrigens aus Deutschland bzw. Europa – das mag im ersten Augenblick nicht so wichtig zu erscheinen, aber ein deutscher Supermarkt oder eine deutsche Großstadt klingt anders als eine Stadt irgendwo in Europa oder gar aus einem anderen Kontinent. Achten Sie darauf, wenn Sie bei einem anderen Soundarchiv fündig werden.
Wer Musiken in seinen Filmprojekten verwendet, muss zu jeder Zeit nachweisen können, welche Musikstücke mit welcher Laufzeit er verwendet hat – dies ist auch bei der Verwendung von GEMA-freier Musik erforderlich, denn der Gesetzgeber steht der GEMA das Recht zu, GEMA-Gebühren zu erheben, wenn der Nutzer nicht einwandfrei nachweisen kann, das GEMA-freie Musik verwendet wurde. Wenn Sie Ihre Drehbücher mit Drehbuch-Programmen von Mediaware verfassen, können Sie sämtliche Informationen zur verwendeten Musik jedem Projekt zu ordnen und noch nach Jahren wissen Sie, welche Musiken verwendet wurden.
Da Musiken – aber auch Geräusche – die Wirkung von Filmen so stark beeinflussen, sollte sich jeder ambitionierte Filmemacher auch einmal mit der Theorie beschäftigen. Es gibt dazu drei hervorragende Buchtitel:
Sound-Design – Sound-Montage – Soundtrack-Komposition: Sound-Design – Sound-Montage – Soundtrack-Komposition: Über die Gestaltung von Filmton von prof. Jörg Lensing
Audio-Vision von Michel Chion
Filmmusik für Filmemacher: Die richtige Musik zum besseren Film von Reinhard Kungel. Alle Titel sind über Ihren Buchhändler oder Amazon.de verfügbar.
Über:
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Mediaware LLC entwickelt Drehbuch-Software für Filmemacher und unterhält ein umfangreiches Archiv mit GEMA-freier Musik und professionell aufgenommenen Filmgeräuschen.
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