Den Gartenstadt-Gedanken formulierte 1898 zuerst der englische Sozialreformer Ebenezer Howard: „Gartenstadt“ als eine planmäßig und gezielt entwickelte Stadt, um auf die beklagenswerte Wohn- und Lebensqualität und die wuchernden Grundstückspreise der Großstädte zu reagieren – denn sie waren die Folge von Industrialisierung und Städtewachstum zum Ende des 19. Jahrhunderts.
Die Gartenstädte sollten auf Agrarflächen im Umland der Großstädte entstehen. Selbstständige urbane Siedlungen, voneinander getrennt durch großzügige Agrarflächen, verbunden durch entsprechende Infrastruktur. Mit ihnen wollte man den Nachteilen der Metropolen entgegenwirken und gleichzeitig Stadt und Land miteinander verknüpfen. Aber auch die Vorteile der Großstadt – Infrastruktur, Kultureinrichtungen etwa – sollten erhalten bleiben.
Die Gartenstadtbewegung in Deutschland initiierten die Brüder Kampffmeyer. Zudem wurden die Deutsche Gartenstadt Gesellschaft (DGG) in Berlin-Friedrichshagen (1902) und die Gartenstadtgenossenschaft Karlsruhe (1906) zu Propagandazwecken gegründet.
Deutschlands erste Gartenstadt existiert seit 1908 – gegründet vom Tischler Karl Schmidt als „Gartenstadtgesellschaft GmbH“ auf 140 Hektar Agrarfläche.
Hier wurde von Anfang an spekulativer Grundstücksverkauf ausgeschlossen und eine Nutzung von 4 % der Gesamtfläche zum Allgemeinwohl festgelegt. Die Gesellschaft verwaltete den Grundbesitz für rund 15.000 Gartenstadtbewohner und errichtete Immobilien, wie die Mietvillen im Hellerauer Landhausviertel und Häuser mit kleineren Wohnungen. Zu den bekanntesten Architekten der Siedlungshäuser zählen Richard Riemerschmid, Hermann Muthesius, Heinrich Tessenow, Bruno Paul und Theodor Fischer.