Landgericht München I hält Werbeflyer für fehlerhaft – Mit Urteil vom 20.12.2012 hat das LG München I erneut die zentralen Gesellschaften der „Fondax-Gruppe“ zur Schadenersatzzahlung gegenüber einem Kapitalanleger verpflichtet. Die FBT Fondax Beteiligungs Treuhand GmbH und die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH (ehemals Fondax Vermögensverwaltungs GmbH) müssen wegen einer fehlerhaften Darstellung der Risiken des Fonds FCS Capital Select GmbH & Co. KG einem betroffenen Anleger seine Einlagen als Schadenersatz zurückzahlen.
Sicherheit Altersvorsorge weg – Totalverlustrisiko droht?
Das Landgericht bemängelte insbesondere die Darstellung der Sicherheit der Kapitalanlage auf dem Produktflyer. Nach Ansicht der Münchener Richter enthält der Flyer fehlerhafte bzw. jedenfalls widersprüchliche Darstellungen über die Kapitalanlage, was den Gründungsgesellschaftern auch bekannt und zurechenbar war. So werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Fondbeteiligung eigne sich für die Altersvorsorge und das investierte Geld sei abgesichert. Tatsächlich bestehe jedoch für die Betroffnen ein Totalverlustrisiko. Hiermit stehen aber die Angaben im Werbeflyer im Widerspruch, sie werden nach Ansicht des Gerichts sogar geradezu ins Gegenteil verkehrt.
„Papier ist geduldig“ – Prospektaussagen sind bindend und Flyer auch?
„Erfreulicherweise geht das Gericht davon aus, dass es sich bei diesem Flyer nicht nur um ein unbeachtliches Werbeschreiben handelt, sondern um eine nachprüfbare Tatsachenbehauptung, die der Motivation des Anlegers zur Unterzeichnung der Kapitalanlage dienen kann,“ meint der Berliner Rechtsanwalt Christoph Hentze aus der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte, die das Urteil für einen Mandanten erstritten haben. Er weist darauf hin, dass das Landgericht festgestellt hat, dass die fehlerhaften Aussagen des Flyers durch den Emissionsprospekt auch nicht berichtigt werden. Der vielfach erhobene Einwand, der Prospekt enthalte einzig verbindliche und richtige Darstellung der Kapitalanlage, verfing daher nicht. Denn nach Ansicht der Münchener Richter muss ein Prospekt die fehlerhaften Angaben des Flyers richtig stellen, was in dem entschiedenen Fall gerade nicht erfolgte.
Die Fondax-Gruppe hat nach eigener Aussage auf der Internet Homepage www.aktona.de derzeit zwei Fonds mit einem Volumen von jeweils 40 Millionen Euro im Vertrieb und bereits zwei Fonds mit etwas geringerem Volumen vollständig platziert. Die ursprünglich unter dem einheitlichen Firmennamen „Fondax“ auftretende Gruppe hatte sich vor einigen Jahren umbenannt. Das Emissionshaus nennt sich nunmehr „Aktona“.
„Im Zusammenhang mit allen diesen 4 Fonds sind wir für unsere Mandanten bereits erfolgreich gegen die Fondsgesellschaft selbst, die Gründungsgesellschafter oder die Vermittler juristisch vorgegangen. Zugleich beobachten wir, dass viele Anleger sich um ihre Kapitalanlage Sorgen machen. Leider wird das Vertrauen für die Anleger nicht gefestigt und die Zweifel aus dem Weg geräumt, denn die Kommunikation auf Seiten der Aktona – bzw. Fondax- Gruppe ist ausgesprochen spärlich, Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte werden nur unregelmäßig übersandt. Die hier erreichten Erfolge könnten auch für andere Anleger der FDONDAX –Fonds wichtig werden.“ meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
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