Bundesweite Rechtsvertretung von medizingeschädigten Patienten
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen.
Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft fühlen sich die geschädigten Patienten in dieser Situation alleingelassen und hilflos und wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche realisieren können.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit – sowohl außergerichtlich wie gerichtlich – vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Spezialisierung im Medizinrecht und die langjährige Erfahrung und gewährleitstet praxisorientierte Lösungen. Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.
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Über:
Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanw
Frau Nathalie Raffel
Sternstr. 58
40479 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 0211 179360-0
web ..: http://www.dr-rauhaus-rae.de
email : info@dr-rauhaus-rae.de
Coram iudice et in alto mari sumus in manu – vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand -. Auf hoher See mag dies zutreffen, aber nicht vor Gericht, wenn man einen kompetenten und versierten Rechtsbeistand an seiner Seite hat. Mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht beraten und vertreten wir unsere Klienten bundesweit. Wir vertreten Sie prozessual vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten als auch vor Schiedsgerichten und Ausschüssen. Konsequente Schwerpunktsetzung und Fortbildung sind die Grundlage für eine auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Gerne beraten wir Sie auch im Team mit unseren Kooperationspartnern und bieten fachgebietsübergreifende Lösungen für Ihr Anliegen an. Ausgehend von unserer Kanzlei in Düsseldorf mit Zweigstelle in Daun sind wir kurzfristig für Sie erreichbar, flexibel in der Termingestaltung und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
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