Hier gibt es eine interessante Erkenntnis zu einem führenden Mitglied der Vereinigung.Geht es hier nach den Regeln die sich die Vereinigung gegeben hat, dann müste man das betreffende Mitglied aus der Vereinigung ausschließen, mindestens aber die Mitgliedschaft ruhen lassen bis ein Urteil zu den Vorwürfen gefällt wurde. Natürlich gilt für die betroffenen Personen die Unschuldsvermutung. In dem uns vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft nach unseren Informationen fast 5 Jahre ermittelt, also sollte die Anklageerhebung wohl überlegt sein. Die besondere Schwere der Vorwürfe ergibt sich unserer Meinung daraus, daß die Verhandlung vor einem Schöffengericht angesetzt wurde. Die Ausfertigung eines Strafbefehls, als auch die Verhandlung vor einem Einzel-Strafrichter kam wohl bei der Sachlage nicht mehr in Frage. Stimmen unsere Informationen, dann geht es um einen 7-stelligen Betrag um den Handwerker, Baufirmen und Lieferanten geschädigt worden sein sollen. Werden die hierbei Angeklagten letztlich verurteilt, dann droht diesen natürlich der wirtschaftliche Ruin da in diesem Falle sicherlich alle Geschädigten ihre ihnen zustehenden Gelder einklagen würden.Wir sind gespannt auf diesen Prozess. Eine besondere Brisanz in diesem Fall ist dadurch gegeben, das der Beschuldigte an herausragender Stelle mit einem Fonds in Verbindung steht.Hier sehen wir dann, von www.diebewertung,de, den Zusammenhang mit dem Urteil des BGH aus dem vorigen Jahr wo nach ein Vermittler einem potentiellen Fondszeichner ganz klar sagen muss, wenn gegen eine wesentlich in einen Fonds involvierte Person, ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Dieses Ermittlungsverfahren ist seit fast 5 Jahren anhängig. Wir gehen derzeit davon aus, das die betreffende Person dies natürlich allen vermittlern gesagt hat, ansonsten könnte auch da „Ungemach“ drohen. Es wird und bleibt spannend.
2012-08-29