Es sei denn, die Entnahmen kommen aus nachweisbaren Gewinnen. Ist das nicht der Fall, so muss man das dem Kunden immer auch sagen. So Rechtsanwalt Rasch in einem Gespräch mit unserer Plattform. RA Rasch warnt eindringlich davor, dem Kunden zu sagen „wir haben 12 % Rendite gemacht“, wenn das Geld nicht wirklich aus echten Renditen stammt. Ähnlich verhält es sich bei Vorabausschüttungen. Auch hier sind die „Renditen“ eigentlich Darlehen, die dann im Fall einer Insolvenz des Fonds auch Jahre später, noch zurückgefordert werden können. Siehe hier auch diverse Schiffsfonds. Jeder Vermittler von Kapitalanlagen sollte über jede Information die er an Mandaten gibt eine Notiz anfertigen. Wichtig, so Rasch, ist auch sich ständig über den Verlauf einer Kapitalanlage selber beim Initiator zu informieren. Das bitte i m m e r in schriftlicher Form. So mancher Initiator hat sonst möglicherweise, wenn die Anlage schiefgeht, das Phänomen der „partiellen Alzheimer“. Befragt haben wir RA Rasch auch zu dem Thema „was ist wenn Ermittlungsverfahren gegen wesentliche Fondsverantwortliche bekannt sind?“. darüber muss man immer den vertrieb (als Initiator), und als Vertriebler den Kunden informieren.
2012-12-01