Diebewertung.de in dieser Woche aktuell mit Anwaltspost von Rosenberg & Koch aus Berlin – merkwürdige Konstellation

die man da vermuten kann auf den ersten Blick. Natürlich gehört auch das Spekulieren einmal zu unserem Wesen, manchmal drängt sich aber nicht nur eine Spekulation auf, sondern auch ein nachvollziehbarer Gedanke. Das ging uns in der Redaktion so, als wir ein inhaltlich sehr merk-würdiges Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Rosenberg und Koch aus Berlin erhielten. Zunächst dachten wir die schreiben uns im Auftrag der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, denn daher war uns der Name der ansonsten uns unbekannten Kanzlei geläufig. Die Kanzlei hatte nämlich nach unseren Informationen eine Unterlassungserklärung für die Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gegenüber der EEV AG Göttingen abgegeben. Nun vertritt man, schau an, Herrn Reinhard S. aus Göttingen. Das legt natürlich die Vermutung nahe, das die HAZ hier Herrn S. eine Art „Rechtsschutz“ gegeben haben könnte, wenn er gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung dann redet.Beim Verfahren vor dem LG Göttingen zur Einstweiligen Verfügung war Herr S. noch mit einem anderen, sehr seriösen Anwalt, aufgetreten. Nun, als Unternehmen benötigt man manchmal mehrere Rechtsanwälte. Nun wird Rechtsanwalt Rasch das Schreiben natürlich beantworten, das gehört sich so. Da „ticken wir anders als Herr S.“, der hatte uns nämlich keine unserer Anfragen beantwortet im Vorfeld zu den veröffentlichten Artikeln.Außer einem, na sagen wir mal merkwürdigen unqualifizierten Anruf von Seiten Herrn S., kam da nichts.Nun das lässt5 sich ja nachholen. Am Freitag haben wir dann erfahren, das es im Vorgang EEV AG gegen Diether B. auch einen Gerichtstermin in Göttingen gibt. Auch da werden wir natürlich hinfahren und Zuhörere sein. Auch das Unternehmen Co.net Verbrauchergenossenschaft hat uns eine Abmahnung übersendet. Hier zeichnet Rechtsanwalt Thorsten Füllwock aus Hamburg verantwortlich. Natürlich haben wir auch ihm geanwortet, freuen unswenn wir den gesamten Vorgang einmal vor einem ordentlichen Gericht aufarbeiten können.Nach den uns vorliegenden Unterlagen sollte das dringend erforderlich sein., zu massiv sind hie die Vorwürfe als das man diese Dinge im Raum stehen lassen könnte. Auch eine Verbrauchergenossenschaft muss nicht zwangsläufig „seriös“ sein. Natürlich gabe es viele weitere Berichte zu aktuellen Themen auf unserer Plattform, die jeden Tag esw Wert ist gelsesen zu werden.Wir wünschen uns einene sauberen grauen Kapitalmarkt, denn auch hier gibt es durchaus gute Produkte und seriöse Anbieter.

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Thomas Bremer

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