Der offene Immobilienfonds CS Euroreal in der Abwicklung

Die Immobilienverkäufe des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen Erlöse bringen, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schließung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal wurde zunächst im Mai 2010 um ein weiteres Jahr verlängert. Anstatt den Fonds jedoch wie zunächst geplant, zum 21. Mai 2012 wieder zu eröffnen, soll das Credit Suisse Asset Management die Entscheidung zur endgültigen Liquidation des Fonds getroffen haben. Bis zum Jahre 2017 soll die Abwicklung des Fonds voraussichtlich andauern. Immobilien die sich im Fondsvermögen des CS Euroreal befinden, sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre veräußert werden.
Die Erlöse sollen an die Anleger ausgeschüttet werden. Jedoch ist nicht klar, ob diese geplanten Ausschüttungen an die Anleger überhaupt erfolgen werden. Im Einzelnen steht zumindest wohl jedenfalls noch nicht fest wann mit den Ausschüttungen, nach der ersten Ausschüttung im Juni 2012, weiterhin zu rechnen sein wird.
Möglicherweise werden die Anleger mit einer langen Wartezeit rechnen müssen, bis sie das investierte Kapital zurückerhalten. Unter Umständen besteht für Anleger sogar die Gefahr, dass sie die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten müssen.
Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wurde über Jahre hinweg trotz der offensichtlich bekannten Risiken als sicher und risikofrei verkauft. In zahlreichen Fällen sollen die Anleger von ihren Bankberatern nicht über die Schließungsmöglichkeiten von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein.
Daher könnten Anlegern aufgrund der unzureichenden Aufklärung und Beratung der Banken in einigen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Bank aufgrund Falschberatung zustehen.
Die Bankberater sollen vielen Anlegern den Fonds während der Beratung als äußerst sichere Anlage des Kapitals mit jederzeitiger Verfügbarkeit vorgestellt haben. Diese Form der Beratung kann unter Umständen als schuldhafte Falschberatung darstellen, welche möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen für die Anleger führen kann.
Fondsanleger sollten Ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Anlegern wird empfohlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, sollten aufgrund von Investitionen in offene Immobilienfonds Verluste eingebüßt worden sein.
Anlegern, die das Gefühl haben, schlecht beraten worden zu sein, sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Etwaige Ansprüche sollten von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Dieser kann bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Hilfe leisten.
Es wird darauf hingewiesen die Ansprüche zeitnah überprüfen zu lassen, da Ansprüche aus Fondsbeteiligungen grundsätzlich der Verjährung unterliegen.
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