Der Nutzerkreisrabatt für die KFZ Versicherung
Immer häufiger suchen private Versicherungsnehmer nach Möglichkeiten, Versicherungsprämien zu reduzieren. Häufig geschieht dies vor Abschluss einer neuen Versicherung, wenn die Produkte verschiedener Versicherungsunternehmen miteinander verglichen werden. Hierbei sollten die Konsumenten vor allem die in den einzelnen Versicherungsprodukten inkludierten Rabattsysteme genauestens betrachten.
Sparen durch spezifische Rabatte bei Verträgen
Als klassisches Beispiel für einen Nachlass je nach gewählter Option gilt der Nutzerkreisrabatt in der KFZ Versicherung. Hier wird der Versicherungsnehmer quasi dafür belohnt, dass der Kreis der versicherten Fahrzeuglenker bereits vor Vertragsabschluss bekannt ist und festgelegt wird. Der tatsächlich gewährte Rabatt hängt dabei von verschiedenen Aspekten ab.
Es sind grundsätzlich zwei Faktoren, welche den Nutzerkreisrabatt bestimmen: Einerseits die Größe des in der Versicherung berücksichtigten Personenkreises, andererseits das Alter und Geschlecht desselbigen. Zusammenfassend kann gesagt werden, der Rabatt ist umso höher, je kleiner der Nutzerkreis ist. Ein besonders lohnender Rabatt wäre somit der Einzelfahrerrabatt, da die Versicherer aufgrund statistischer Daten davon ausgehen können, dass bei einem fixen Fahrzeuglenker, in den meisten Fällen wohl der Besitzer selbst, ein geringeres Unfallsrisiko besteht. Allerdings hängt die tatsächliche Rabatthöhe vom Alter der in der Versicherungspolizze stehenden Person ab. Denn statistisch sind besonders die jüngeren Fahrzeuglenker in Unfälle involviert. Ab einem Alter von 23 Jahren erhält der Versicherungsnehmer daher meist einen höheren Rabatt in der KFZ Versicherung.
Ein weiterer Nutzerkreisrabatt ist der Partnerrabatt, wenn also nur der Versicherungsnehmer und dessen Partner als Lenker in der Versicherung festgehalten werden. Generell ist zu sagen, dass es sich bei der Angabe des Nutzerkreises von Seiten des Versicherungsnehmers um eine Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer handelt. Falschangaben führen bei Bekanntwerden zur Vertragsstrafe. In einem solchen Fall kann das versichernde Unternehmen im Rahmen eines definierten Regelwerks den Vertrag schlimmstenfalls kündigen. Aus diesem Sachverhalt geht daher klar hervor, dass die Personen des Nutzerkreises namentlich in der Polizze genannt und festgehalten werden. Sollten nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, durch die sich der Nutzerkreis verringert, so müssen diese der Versicherung ebenfalls namhaft gemacht werden. Auch in diesem Fall muss der Versicherungsnehmer widrigenfalls mit einer Sanktion von Seiten des Versicherers rechnen.
Zusammenfassend können verschiedene Personen als so genannter Nutzerkreis in eine KFZ Versicherung aufgenommen werden. Neben der Gewährung eines Rabatts hat dieser Aspekt aber auch einen versicherungstechnischen Hintergrund, denn kommt es durch einen außerhalb des Nutzerkreises stehenden zu einem Schaden, kann die Versicherung einen höheren Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer einfordern, oder von ihrer Seite aus die Kaskoleistung verringern.
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