In wirtschaftlich schlechteren Zeiten kündigen Unternehmen Angestellten mit oft gravierenden Folgen- deshalb sollte eine Kündigung nicht ohne weiteres hingenommen werden
Der Arbeitsplatz stellt für die allermeisten Menschen die finanzielle Existenzgrundlage dar. Die Kündigung des Arbeitsplatzes ist daher im Normalfall ein nicht unerheblicher Schock für die Betroffenen. Nicht selten lohnt es sich jedoch, gegen die Kündigung vorzugehen. Dabei sind jedoch Fristen einzuhalten. Wenn sich der/die Betroffene nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt, dann wird die Kündigung rechtskräftig. Daher sollte nach dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden. Gerade in größeren Unternehmen ist vor einer Kündigung eine Sozialauswahl zu treffen, bei der nicht selten Fehler auftauchen. Wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist, kann das zur Unwirksamkeit der Kündigung führen und der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Vorraussetzung dafür ist allerdings die gerichtliche Geltendmachung innerhalb der Dreiwochenfrist vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Auch wenn der Arbeitsplatz nicht gerettet werden kann, so ist es manchmal trotzdem ratsam, Kündigungsschutzklage zu erheben, da Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine vergleichsweise Regelung erzielen können und so zumindest eine Abfindung erstreiten können. Daher sollten Sie sich unbedingt kompetent beraten lassen, bevor Sie auf Ihre Rechte verzichten.
Über:
Arbeitsrecht
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
Deutschland
fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.anwalt-arbeitsrecht-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Moers- über 30 Jahre juristische Erfahrung.
Rechtsanwalt und Richter a.D. Dr. Manfred Unger
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden
Pressekontakt:
Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
fon ..: 02841/3911929