Einige Zeit war es ruhig geworden um das Thema Debi Select. Jetzt scheint sich wieder etwas zu tun.Zumindest wenn man den Brief der Kanzlei BEMT liest. BEMT, Rechtsanwalt Blazek, hat uns von diebewertung.de, ein Schreiben an seine Mandanten zur Verfügung gestellt, mit dem Vermerk das wir dies auf unserer Plattform www.diebewertung.de gerne veröffentlichen dürfen.Das wollen wir gerne tun.Mehr lesen Sie auf unserem Portal.
2013-01-22