Stellen Geld- und Gefängnisstrafen bei Betrug und Wirtschaftskriminalität tatsächlich den letzten Lösungsweg dar, um Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen? Der Arbeitskreis Opferschutz hierzu:
Geldstrafe und Gefängnis bei Betru und wirtschaftskriminalität – Ultima Ratio Lösung
Leider führen gerade Geld- und Gefängnisstrafen vielfach nicht zum gewünschten Ergebnis. Gesteckte Ziele liegen meisten weit hinter den Erwartungen aller Beteiligten. Ganz im Gegenteil: Sie fordern meistens sogar einen ziemlich hohen Preis – vor allem von den Betroffenen, den Opfern von Wirtschaftskriminalität und Betrug.
Führen diese gesetzlich verhängten Maßnahmen tatsächlich zur Einsicht und Verhinderung von Betrug und Wirtschaftskriminalität? Dieser Frage ist kürzlich der neu gegründete Arbeitskreis „Wirtschaftskriminalität und Opferschutz“ von Dr. Thomas Schulte und Carsten Beyreuther nachgegangen, der sich mit diesen und anderen Themen befasst und sowohl nach Lösungen der Prävention und der Verhinderung von Wirtschaftsverbrechen als auch nach Wegen aus der Krise sucht.
Der Opferschutz trägt zahlreiche unterschiedliche Gesichter. Welche Maßnahmen wirken langanhaltend und zu welchem Preis sind diese durchsetzbar?
Dr. Thomas Schulte: „Wichtig ist dabei, dass sich die Beteiligten staatlichem Handeln nicht in Gänze verschließen; Geld- und Gefängnisstrafen sind wichtige Mittel, die in jedem funktionierenden Staat unverzichtbar sind. Wir sehen die Strafe, gleichgültig ob es sich um Geld- oder Gefängnisstrafen handelt, lediglich und allerhöchstens als Ultima-Ratio.
Vor diesen Represalien jedoch sollte immer die Überlegung vorangestellt werden, ob es nicht in manchen Fällen, und hierbei ist eine Einzelfallentscheidung zwingend erforderlich, ein geeigneteres Mittel mit gleicher oder zumindest sehr ähnlicher Wirkung gibt auf das die Justiz zurückgreifen sollte.
Vor allem Präventionsarbeit ist hierbei eine entscheidende Maßnahme, die aufgrund ihres geringen Kostensatzes durchaus eine ernsthafte Überlegung wert ist, gerade auch deshalb, weil genau diese Arbeit, also die Prävention, eine Bestrafung möglicherweise gar nicht erst erforderlich macht.“
Inwieweit sind Wirtschaftsethik- und Moral überhaupt integrierfähig oder stehen ethisches Handeln gezwungenermaßen in Konkurrenz zur Wirtschaftlichkeit?
Carsten Beyreuther: „Ethik ist eines der bekanntesten Schlagworte in unserer heutigen Wirtschaftswelt und doch wird es so oft belächelt und zumeist als utopisches Wunschdenken abgetan. Unter dem heutigen Wettbewerbsdruck können die meisten Unternehmen „ethische Grundsätze“ kaum befolgen – laut zahlreichen Unternehmen stehen die Ziele „Wirtschaftlichkeit“ und „Ethik“ in einem Konkurrenzverhältnis. Dabei kann Ethik durch starke Synergieeffekte gleich mehrere Ziele abdecken.“
Dr. Thomas Schulte: „Vielfach wird Ethik als ein gesondertes Problem gesehen und dabei im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeit und Kostensenkung nur abstrakt betrachtet. Zu oft wird Ethik konservativ betrachtet. Man ist sich einig, dass Ethik und Wirtschaft einfach nicht zusammenpassen. Während die Ethik Sitten- und Moralstärkung als Ziel hat, beschäftigt sich Wirtschaft mit den harten Zahlen und Fakten, Ziele sind die Kostensenkung und die dadurch bedingte Gewinnerhöhung. Versucht man Ethik jedoch als Mittel zur Zielerreichung zu sehen, so ändert sich das Bild über diesen so bekannten und doch zumeist fehlinterpretierten Begriff.“
Carsten Beyreuther: „Die globale Wirtschaftskriminalität stellt die Strafverfolgung vor vollkommen neue Herausforderungen – allein schon aufgrund normspezifischer Verfolgungshu?rden. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist seit spätestens Mitte der 60er
Jahre des letzten Jahrhunderts zu einem der Hauptfelder der Behörden herangewachsen. Erste Krisensymptome des Systems der „Sozialen Marktwirtschaft“ nach dem „deutschen Wirtschaftswunder“ waren der Auslöser. Gemeinsame Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei, aber auch demokratischer Pru?fstein der Akzeptanz von Strafverfolgung insgesamt ist und bleibt seitdem der Erfolg dieser Institutionen. Es ist daher kein Zufall, dass auch die aktuelle (finanz-)wirtschaftliche Krise hohe Anforderungen und (Untätigkeits-)Vorwu?rfe der mangelnden und selektiven Strafverfolgung provoziert. Demgegenu?ber bleibt es unsere Aufgabe, einerseits systemimmanente Grenzen der Möglichkeiten der Strafverfolgung aufzuzeigen, andererseits
aber auch auf spezielle Hindernisse aufmerksam zu machen, die außerhalb von Justiz und Polizei – nämlich im politischen und/oder gesellschaftlichen Verantwortungsbereich, gewollt oder ungewollt, vermeidbar oder unvermeidbar – Gerechtigkeitslu?cken schaffen.“
Große Philosophen des 18. und 19. Jahrhunderts wie bspw. Arthur Schopenhauer[1] haben sich mit der „Durchsetzungsproblematik“ der Ethik auseinandergesetzt. Zumeist ist die Einsicht in die Richtigkeit ethischer Prinzipien nicht allzu schwer. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass die einsichtigen Menschen auch ethisch handeln, denn dafür bedarf es nach Schopenhauer einer zusätzlichen Motivation oder eines Zwangs. Insoweit muss ein Umdenken geschehen.
Carsten Beyreuther: „Ein Chef, der auf Mitarbeiter motivierend wirkt, weil er Vorbildcharakter ausstrahlt, sich auch auf Augenhöhe befindet, erkennt, dass das Wohlergehen aller Faktoren im Unternehmen wie ein Uhrwerk pflegt werden muss, läuft weniger Gefahr, Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden. Hierbei spielen auch ethische Grundsätze in Unternehmen eine große Rolle und haben zumeist einen reduzierenden Effekt auf Wirtschaftskriminalität im eigenen Unternehmen.“
Dr. Thomas Schulte: „Sittenstärkend bzw. sittenbildend ist eines der Hauptziele in der Strafrechtswissenschaft. Hellmuth Mayer, einer der bekanntesten Strafrechtswissenschaftler, sprach von der „sittenbildenden Kraft“ des Strafrechts. Insofern liegen die Ziele der Ethik und des Strafrechts dicht beieinander. Beide Wissenschaften können viel voneinander lernen. So auch die Tatsache, dass ethische Grundsätze präventiv gegenüber Wirtschaftskriminalität wirken können.“
In einem theoretischen Modell mit idealen Voraussetzungen würden die beiden Ziele alle erreicht: Prävention von Wirtschaftskriminalität und Integration der Ethik. Denn zumeist werden Unternehmen, die schlechte Voraussetzungen für ihre Arbeitnehmer schaffen, statistisch gesehen häufiger Opfer von Wirtschaftskriminalität.
„Frech behauptet ist halb bewiesen“
Dazu Carsten Beyreuther: „In meiner langjährigen Erfahrung als Verkaufstrainer hat sich zudem die These bestätigt, dass ethisches Handeln durchaus positiv auf wirtschaftliche Ziele im engeren Sinn wirken kann. Motivierte Mitarbeiter, eine starke Belegschaft sind hier nur einige Beispiele, die einen enormen Effekt auf die Produktivität haben können. Ein sozialverträgliches Miteinander und die Verwirklichung von unternehmerischen Zielen können leicht vereint werden, konkurrieren sie jedoch, macht es die Erreichung wirtschaftlicher Ziele geradezu unmöglich. Eine Untersuchung des amerikanischen Meinungsforschungsinstitut Gallup[2] beweist jene These: 73 Prozent der Mitarbeiter zeigte einen optimalen Arbeitseinsatz bei ethischer Unternehmensführung, bei gegenteiliger waren es nur noch 10 Prozent. Bei guter Führung hatten 84 Prozent der Mitarbeiter Spaß an der Arbeit. Die Studie belegte auch, dass schlechte bzw. unethische Führung teuer sein kann. Bei schlechter Führung (11 Tage im Jahr) waren Mitarbeiter gleich doppelt so oft krank wie bei guter Führung (lediglich 5 Tage). Das Argument der Kosten kann dabei ausgeschlossen werde. In unserem Seminar möchten wir uns vorrangig den kostenneutralen Gesichtspunkten zu wenden – insofern ist eine Ausrede in Puncto Kosten unmöglich. Zudem wirkt die Verfolgung ethischer Grundsätze auch auf die Kundenzufriedenheit.“
Dazu ergänzend Dr. Thomas Schulte: „Viele Unternehmen denken dabei zu kurzfristig. Jeder Ökonom weiß, dass auf einen Gewinn zuvor eine Investition getätigt werden muss. Zwang erwirkt dabei höchstwahrscheinlich einen gegenteiligen Effekt. Insofern muss das Unternehmen die Verfolgung ethischer Grundsätze als eigenen Vorteil angehen, der nicht konkurrierend sondern komplementär wirkt. Dadurch entsteht langfristiger Erfolg. Präventionsarbeit hinsichtlich Wirtschaftskriminalität soll gerade auch durch Ethik geschehen.“
Ethik als Begriff in der Unternehmensphilosophie ist zwar ein Anfang, aber die gelebte Ethik im Handeln und Tun ist der Erfolgsmotor für Langfristigkeit, Überlebensdauer und Nachhaltigkeit des Unternehmens. Der Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes und der Wirtschaftskriminalität beschäftigen und in Seminarreihen das erworbene Wissen an Dritte weitergeben.
V.i.S.d.P.:
Carsten Beyreuther
[1]Arthur Schopenhauer, Die beiden Grundprobleme der Ethik 1839/40.
[2]http://www.gallup.com/home.aspx durchgeführt im Jahr 2005.
Über:
beyreutherTRAINING GmbH
Herr Carsten Beyreuther
Leite 48
14532 Kleinmachnow
Deutschland
fon ..: 0.8000.880.50.80
web ..: http://www.beyreuther-training.de
email : arbeitskreis@beyreuther-training.de
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