Ja, wird jeder vernünftig denkende Mensch sagen und denken, nur wie die Bundesvereinigung Kreditankauf udn Servicing das einschätzt, das wissen wir nicht. Geht es allerdings nach den Regeln die sich die Vereinigung selber gegeben hat, dann muss die Mitgliedschaft ruhen oder aber sogar gekündigt werden. Worum geht es? Ganz einfach eines der führenden Mitglieder der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing wird derzeit vor einem Schöffengericht wegen des Verdachtes des Insolvenzbetruges angeklagt. Das Strafmaß vor dem Schöffengericht liegt zwischen 2 jahren und 4 Jahren. Der Schaden der verursacht wurde liegt wohl im 7 stelligen Bereich.Hier wurden wohl bewusst, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft,Lieferanten und Handwerker geschädigt.Bedenkt man, das der dort Angeklagte sich ethischer Grundsätze rühmt auf einer seiner Webseiten, dann muss man schon die Frage stellen „was bitet ist das für ein Verständnis von Ethik? Grotesk kann es dann werden, wenn zum Beispiel einer der so geschädigten selber in Insolvenz geht. Die Bank dann zu einem späteren Zeitpunkt das als NPL an eben den, der es vursacht hat, veräussert. Undenkbar (nein!!).Man kann nur hoffen, das die Bundesvereinigung Kreditankauf Servicing hier ein Zeichen setzt und das Mitgleid ausschließt. Jede andere Entscheidung wäre nicht verständlich.
2012-08-30