85 Teilnehmer sorgten am 08.03.2013 in Köln für einen würdigen Rahmen des ,,4. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2013″.
Rund 85 Teilnehmer sorgten am 08.03.2013 in Köln für einen würdigen Rahmen des „4. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2013“. Führende Juristen und bAV-Experten und referierten zu den aktuellen Fachthemen der betrieblichen Versorgung und Vergütung.
Sebastian Uckermann, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ), leitete zunächst die Veranstaltung mit einem kurzen Begrüßungsvortrag, der die nachhaltig erfolgreiche Vorgehensweise des BRBZ der letzten Jahre nachzeichnete, ein.
Dr. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, nahm anschließend Stellung zur „sozialen“ Lage der Nation und referierte über aktuelle Fragen zur Altersabsicherung aus gewerkschaftlicher Sicht. Hierbei forderte er aus der Sicht der IG Metall die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem obligatorischen bAV-Angebot an alle Beschäftigten ein.
Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard, Partnerin Kliemt & Vollstädt, behandelte im Folgevortrag wesentliche Fragen der bAV im Spannungsfeld des kollektiven Arbeitsrechts. Vor allem Fragen zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen und Versorgungsordnungen zur bAV standen im Mittelpunkt dieses Beitrags.
Der Geschäftsführer des BRBZ, Herr Dr. Peter A. Doetsch, setzte sich dann im Verlaufe des weiteren Veranstaltungstages mit der Frage „Unisex in der bAV auseinander?“ auseinander. Ergebnis seiner Ausführungen: Das Unisex-Gebot des EuGH im Rahmen von privat abgeschlossenen Versicherungsverträgen sollte zur Sicherheit auch im bAV-Bereich berücksichtigt werden.
Nach der Mittagspause waren sodann die Steuerrechtler am Zug. So berichtete Gudrun Wagner-Jung, Dipl.-Finw. und RRin und seit 1991 in der Steuerabteilung des Hessischen Ministeriums
der Finanzen tätig, über aktuelle steuerliche Anwendungsfragen zur bAV aus Sicht der Finanzverwaltung. Ergänzend lieferte Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht und Anwendungshinweise zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung von Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.
Im Verlaufe des Nachmittags folgte dann die Podiumsdiskussion „Quo vadis Sozialstaat – Warum innovative betriebliche Vergütungs- und Versorgungsmodelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabdingbar sind“. Nachhaltige Argumente lieferten hierzu in diesem Zusammenhang die Diskussionsteilnehmer: Gerhard Kronisch, seit 2002 Hauptgeschäftsführer beim Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA), Steffen Nagl, Leiter Finanzen und Controlling der Wilken-Unternehmensgruppe in Ulm und Burkhard Stappert, Fachbereichsleiter Personalwesen beim Caritasverband Brilon e.V.
Auch das Thema Berufsrecht ist auf dem diesjährigen „BRBZ-Kongress“ nicht zu kurz gekommen. Dementsprechend stellte Dr. Christian Deckenbrock, Akademischer Rat an der Universität zu Köln und Vertreter des kurzfristig verhinderten Prof. Dr. Martin Henssler, Die „anwaltsgleichen“ Rechtsberatungsbefugnisse des „Rentenberaters“ im Rahmen der bAV dar.
Den Abschluss des „BRBZ-Kongresses 2013“ bildeten die Vorträge von Stephan Albrech und Babette Halbe Haenschke. Der Vorstand der Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG, Stephan Albrech, nahm Stellung zur Finanzierung von Pensionsverpflichtungen im Zuge der Euro-Krise. Frau Halbe-Haenschke, Gesundheitslehrerin und Motivationstrainerin, erläuterte die Möglichkeiten zur Steigerung des Unternehmenserfolgs durch ein effizientes „betriebliches Gesundheitsmanagement“.
Die Veranstaltung moderierte, gewohnt kurzweilig und humorvoll, Prof. Dr. Achim Schunder, Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt und 2. Vorsitzender des BRBZ.
Alle auf dem „4. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2013 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung“ gehaltenen Vorträge werden darüber hinaus in Kürze auf den Webseiten des BRBZ online als Videobeiträge abrufbar sein.
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