Wenn der Erblasser sein Testament nicht hinreichend konkret ausgestaltet hat, führt dies in der Praxis häufig zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, sich vor der Abfassung des Testamentes durch einen Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen. In den meisten Fällen wird sich eine solche Beratung lohnen und helfen, Unklarheiten zu beseitigen. Eine Erstberatung darf gemäß § 34 Rechtsanwaltvergütungsgesetz für einen Verbraucher auch nicht mehr als 190,- EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer kosten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist kann es auch sein, dass diese die Kosten einer Beratung übernimmt, was aber zuvor mit der Versicherung abgeklärt werden sollte. Der Rechtsanwalt kann Sie auch über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für Testament beraten und so hoffentlich dazu beitragen, dass der letzte Wille des Erblassers auch so umgesetzt wird. Es handelt sich bei der Beratung um eine überschaubare Investition, über die zumindest einmal nachgedacht werden sollte, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt.
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Herr Andreas Unger
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