Die Liquidation des offenen Immobilienfonds ,,SEB Immoinvest“ führte zuletzt zu einer erneuten Ausschüttung, welche für die Anleger anscheinend enttäuschend war.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Juni und Juli 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel.
Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der „SEB Immoinvest“ soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollen weitere Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Nach der Planung des Fondsmanagements sind die Ausschüttungen dabei in einem halbjährlichen Abstand geplant. Aufgrund der geringen Ausschüttung hegen viele Anleger nun anscheinend Zweifel, ob sie ihr Kapital vollständig zurückerhalten werden.
Durch die Liquidation des Fonds lassen sich derzeit keine sicheren Aussagen hinsichtlich des Umfangs der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals treffen. Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob die geplanten Ausschüttungen mit halbjährigem Abstand erfolgen können. Betroffene Anleger sind deshalb verunsichert und haben zudem die Angst, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren.
Die Liquidation des „SEB Immoinvest“ begann im Mai 2012. Bereits davor soll der Fonds wohl zwei Jahre geschlossen gewesen sein.
Betroffenen Anleger ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sollen den Fonds teilweise als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals gegenüber den Anlegern vorgestellt haben. Unter Umständen kann hierin eine Falschberatung des Beraters gesehen werden. Diese Falschberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.
Vielmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. „Kick-Backs“) aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank liegen.
Betroffene Anleger, denen die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden sind und sich darüber hinaus schlecht beraten fühlen, sollten einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Anlage umfassend prüfen und mögliche Ansprüche für Sie durchsetzen.
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