GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die sich in der Insolvenz befindende Windreich GmbH hat zwei Anleihen ausgegeben. Nach Unternehmensangaben liegt das Emissionsvolumen der ersten Anleihe (WKN: A1CRMQ) bei bis zu 50 Millionen Euro und hat eine Laufzeit bis 1. März 2015. Der Zinskupon liegt bei 6,5 % pro Jahr. Die zweite Anleihe (WKN: A1H3V3), die bis zum 14. Juli 2016 läuft, hat laut Windreich ein Emissionsvolumen von bis zu 75 Millionen Euro. Auch hier liegt der Zinssatz bei 6,5 Prozent pro Jahr.
In einem Schreiben vom 9. September soll die Windreich GmbH ihre Anleihe-Zeichner informiert haben, dass sie am 6. September Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt habe. Dieser Antrag soll mehreren Medienberichten zufolge bereits bewilligt worden sein. Als vorläufiger Sachwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Blümle eingesetzt. Mit der Insolvenz in Eigenverwaltung strebt das Unternehmen das Ziel an, die Fortführung des operativen Geschäfts zu sichern. So lauten zumindest die Mitteilungen der Windreich GmbH. Der Fokus liegt zu großen Teilen auf der Fertigstellung des Offshore-Parks MEG I. Auch wichtige Positionen im Unternehmen habe man neu besetzt. So habe sich der Unternehmensgründer Willi Balz mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung zurückgezogen. An seine Stelle sei Werner Heer getreten, der bereits zuvor als Berater der Windreich GmbH fungiert hat.
Für die Anleihe-Zeichner besteht durch die Insolvenz die Gefahr eines enormen finanziellen Verlustes. Erste Sorgen hatten die meisten Anleger wohl schon als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart u.a. wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation und Kapitalanlagebetrug Ermittlungen aufgenommen hat. Auch die verspätete Zahlung der Anleihe-Zinsen haben die Zweifel an den Anleihen vergrößert. Nun droht im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes.
Betroffene sollten den Rat eines im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalts einholen. Er berät sie bei den nächsten Schritten und hilft bei der form- und fristgerecht Anmeldung von Forderungen in der Insolvenztabelle. Eventuell können sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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