ACI Dubai Fonds.diebewertung.de berichtet!

Wie steht es eigentlich um die Gerichtsprozesse zu den ACI-Dubai Fonds? Wie wir berichteten, gibt es da den ehemaligen Vermittler Rainer Regnery. Der ist Geschäftsführer eines Vereins, bei dem ACI-Anleger Mitglied werden können. Und es gab eine ganze Menge unglaublicher Gerüchte und Beiträge im World Wide Web sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die ursprüngliche Strafanzeige stellte ebenfalls Herr Regnery, vertreten von der Kanzlei Göddecke.
Richtig, die Kanzlei aus Siegburg, die sich auf Kapitalmarktrecht spezialisiert hat und gerne Anleger vertritt. Wir haben dort nachgefragt, wie es um die von der Kanzlei Göddecke geführten Prozesse steht. Es sollen angeblich über 60 Prozesse gegen Robin Lohmann vom Gericht entschieden worden sein, und dabei sollen in fast allen bisher entschiedenen Verfahren die Anleger verloren haben.

Als Antwort erhielten wir von der Kanzlei Göddecke eine Presseinformation vom 21. November 2012, nach welcher bei dem LG Dortmund in 56 Verfahren bereits Entscheidungen vorlägen „mit unterschiedlichen Ergebnissen“. Das LG Dortmund habe bislang keine speziell zuständigen Kammern, die eine Kammer sähe Mängel im Prospekt bei Fonds VII, die andere nicht. Bislang soll es ein rechtskräftiges Urteil zu Ungunsten des Anlegers geben. In allen anderen Fällen seien die Anleger in Berufung gegangen. Und die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe Anklage erhoben. „Die bisherigen Entscheidungen des LG Dortmund sollte man nicht überbewerten“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke. „Maßgeblich ist, welches Urteil am Ende rechtskräftig wird. Nötigenfalls hat der Bundesgerichtshof in dieser Sache das letzte Wort“.

Eine genaue Antwort darauf, wie viele Prozesse denn nun bis heute gewonnen wurden oder verloren gingen, war dies noch nicht. Fragen wir also den Anwalt von Herrn Lohmann, Daniel Blazek, von der Kanzlei BEMT Rechtsanwälte. „Im Moment liegen mir 54 Urteile vor. Unser Mandant hat davon in 50 Verfahren gewonnen. Ich zähle 31 Berufungen. Insgesamt handelt es sich bislang um 174 rechtshängige Verfahren, welche die Fonds III bis VII betreffen. Es geht im wesentlichen um angebliche Prospektfehler, die ich allerdings nicht sehe.“. Wie es um die Strafverfahren bestellt sei, kann er nicht genau sagen. „Ich sehe auch keine strafbaren Handlungen. Ich bin zwar nicht der Verteidiger, aber ich weiß, dass umfangreiche Stellungnahmen von allen Angeschuldigten erfolgt sind. Ich gehe von einer baldigen positiven Klärung aus.“. Auf die Frage, ob sich der Bundesgerichthof mit der Sache beschäftigen wird, meint Blazek: „Unwahrscheinlich. Die Thematiken sind alle geklärt. Auf dem Weg zum BGH wären die Hürden für die Anleger sehr hoch.“.

Nun fragen wir uns allerdings, was das für die Anleger bedeutet, die wieder viel Geld für Prozesse und Anwälte ausgeben und durch mehrere Instanzen gehen müssen. Sie werden hoffentlich wissen, dass diese Verfahren schwierig zu führen sind. Vor allem aber sind wir gespannt darauf, ob die Anleger nicht demnächst auf die Vertriebe losgehen, wenn sie gegen die ACI-Manager verlieren. Denn wenn es, wie die Kanzlei Göddecke behauptet, Prospektfehler gibt, dann haben die Vermittler mit falschen Prospekten gearbeitet und haften vielleicht deswegen. Aber das wird Herr Regnery sicher schon wissen. Seine Anleger auch?

www.diebewertung.de