Abmahnung RAe Dr. Dr. Lindemann pp. für Claudia Zollner wg angeblicher fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Lassen Sie ihre Abmahnung unbedingt überprüfen, um die bestmögliche Lösung für Sie herauszuholen.

Wir beraten auch am Wochenende.

BildEinmal mehr erreichen uns Onlineshop-Abmahnungen wegen angeblicher fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Vorliegend mahnt die Kanzlei Dr. Lindemann pp. für Claudia Zollner ab.

Die Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber für eine angebliche Verletzung des UWG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist hierfür zwecks Druckaufbaus viel zu kurz bemessen ist.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Vorliegend wird ein Streitwert von 10.000,00 EUR angesetzt, entsprechende Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR erstattet verlangt.

In der Sache geht es im Kern darum, dass Händler fehlerhaft über geltendes Widerrufsrecht belehren und somit gegen das UWG verstoßen.

Die hohe Anzahl der Abmahnungen, der selbst überschaubare Handel des Abmahners und die Art der vorformulierten Unterlassungserklärung sind erste Hinweise auf einen möglichen Rechtsmißbrauch.

Nach dem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen hierfür einen ersten Überblick geben:

Wichtig ist zunächst:

Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass unbedingt Fristen eingehalten werden müssen und Eigeninitiative hier ausnahmsweise fehl am Platz ist.

Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.

Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt.

Deswegen gibt es spezialisierte Kanzleien, wie die unsere die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.

Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in sog. Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Wettbewerbsrecht angezeigt.

Nun steht die richtige Reaktion im Vordergrund, welche wie nachfolgend aussehen könnte bzw. sollte:

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Unser Ziel (je nach Sachlage): Nichts oder deutlich weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Gerne hören wir ihre Meinung zu der Thematik auch in unserem neuen Blog. Hier zu klicken Sie bitte HIER!

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Notfall-Telefon: 030-30881292

Spezialisierung auf Abmahnungen (Handelplattformen, Onlineshops und Filesharing)

Erfahrung mit über 7.000 Abmahnungen

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Wir sind eine überörtliche Fachkanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtschutz. Gegründet 2005 haben wir weit über 7000 Filesharing-Abgemahnte erfolgreich verteidigt.

Rechtsanwalt Tawil ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. GRUR und des Deutschen Anwaltsvereins

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