In Deutschland gehört die Unternehmensgruppe GEBAB zu den führenden Vermögensanlagegesellschaften. Einige Schifffonds des Emissionshauses befinden sich nunmehr anscheinend in Schwierigkeiten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit hat sich das Emissionshaus als Spezialist für Schiffsbeteiligungen einen guten Ruf in Deutschland erarbeitet. Das Gesamtportfolio der GEBAB umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrtsbranche. Dieses setzt sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammen. Die GEBAB investiert dabei insbesondere in große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Unternehmensgruppe ist auch die Treuhandverwaltung zu nennen. Treuhänderisch übernimmt die GEBAB dabei die Verwaltung des Anlegerkapitals. Anscheinend wurde bisher ein Kapitalvolumen von 4 Mrd. Euro investiert. Nach Abgaben der GEBAB erfolgten die Investitionen dabei von rund 18.000 betreuten Investoren.
Zu der Unternehmensgruppe GEBAB gehören beispielsweise die Schifffonds MT „Baltic Sea“ und MT „Artic Bridge“. Diese sollen mittlerweile wohl auch von der Schifffahrtsbranche betroffen sein.
Die meisten Schiffe, die von der Schifffahrtskrise betroffen sein sollen, befinden sich wohl schon in der Sanierung. Anleger könnten sich daher möglicherweise Nachschussforderungen ausgesetzt sehen.
Oft sollen Anleger von ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Außerdem wurden sie nicht darüber aufgeklärt, dass die gezeichnete Anlage nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Vielen Anlegern ist darüber hinaus gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage oftmals Gesellschafter geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass es nicht nur zu einem Totalverlust der Beteiligungen kommen kann, sondern zudem könnten Nachschussforderungen im Raume stehen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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