Im Moment bekommen Anleger des britischen Lebensversicherers Clerical Medical Investment Ltd. anscheinend Fragebögen zugesendet. Diesen sollte mit Vorsicht entgegnet werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden dem BGH mehrere Fälle mit dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical zur Entscheidung vorlegt. Eine Vielzahl dieser Fälle hat der Bundesgerichtshof wohl zu Lasten des britischen Lebensversicherers entschieden (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Betroffene Anleger hatten Clerical Medical in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Schadensersatz verklagt. Von mehreren Oberlandesgerichten wurde den Anlegern der Schadensersatz bereits zuerkannt,
Zurzeit bekommen Anleger von Clerical Medical nun anscheinend Fragebögen zugesendet, in denen sie unscheinbare Fragen beantworten sollen. Auf den ersten Blick können die Fragen zwar unscheinbar sein, jedoch können sich bei einer genaueren Betrachtung auch Gefahren daraus ergeben. Einige Fragen zielen wohl darauf ab, die Geltendmachung von Schadensersatz verhindern bzw. zu verzögern.
Es kann nicht sicher gesagt werden, welchem Anlass die Versendung der Fragebögen zugrunde liegt. Ob dies mit der vermehrten Geltendmachung von Schadensersatz zusammenhängt, lässt sich indes nicht sicher sagen.
Betroffene Anleger sollten den Fragebogen jedenfalls nicht alleine ausfüllen, da sie sich der Folgen im Einzelfall nicht bewusst sind. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann sie bei der Beantwortung der Fragen beraten, sodass eventuell mögliche Ansprüche gegen den Lebensversicherer auch weiterhin bestehen bleiben.
In seiner Entscheidung gab der BGH an, dass Clerical Medical seine Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sei. Viele Anleger seien wohl nicht genügend über die Funktionsweise der Versicherung aufgeklärt worden. Außerdem seien ihnen falsche Versprechungen hinsichtlich der zu erwartenden Renditen gemacht worden.
Den betroffenen Anlegern ist zu raten, sich einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann ihren Sachverhalt umfassend prüfen und mögliche Ansprüche gegen den Lebensversicherer für Sie durchsetzen. Die Aussichten stehen nach den jüngsten Entscheidungen des BGH wohl nicht schlecht.
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