Erneut scheinen sich Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 Containerschiffe MS Lauenburg MS Papenburg um ihr investiertes Vermögen sorgen zu müssen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Jahr 2009 soll eine Sanierung der beiden Fondsschiffe des „Maritime Werte 3“ beschlossen worden sein, nachdem die weltweite Schifffahrtskrise auch sie in finanzielle Schieflage brachte. Die Schiffe waren erst 2007 auf den Markt gebracht worden, konnten jedoch bisher nicht die gewünschten wirtschaftlichen Erfolge verzeichnen. Im Gegensatz dazu mussten die Anleger auf die ihnen zunächst zugesicherten Ausschüttungen verzichten, heißt es.
Im Mai 2012 soll nun bekannt geworden sein, dass in naher Zukunft mit finanziellen Schwierigkeiten der MS Lauenburg zu rechnen sei. Hinzu komme, dass die Banken, durch die beide Fondsschiffe finanziert werden, den Geldhahn vermutlich bald zudrehen könnten. Mit einer langfristigen Erholung des Fonds sei vorerst nicht zu rechnen. Ob die Anleger nun aufgefordert werden, Kapital nachzuschießen, bleibt abzuwarten.
Den Schiffen des Hannover Leasing Fonds droht, falls tatsächlich keine Besserungen eintreten, möglicherweise die Insolvenz. Dies könnte für die betroffenen Anleger den Totalverlust ihres investierten Vermögens bedeuten.
Die Erwartungen der Fondsanleger konnte der „Maritime Werte 3“ mithin nicht erfüllen. Schutzlos gestellt sind die Anleger aber nicht: Oft sollen Risiken des Fonds in Beratungsgesprächen verschwiegen worden sein. Eine wahrheitswidrige Darstellung des Fonds als absolut sichere Anlage kann allerdings zu Schadenersatzansprüchen von Anlegern gegen die sie beratenden Institute führen.
Neben einer umfassenden Aufklärung über die Risiken einer Anlage und insbesondere auch das Risiko eines Totalverlustes des angelegten Kapitals, müssen Banken grundsätzlich auch über an sie geflossene Rückvergütungen aufklären und Prospektmaterial zur Verfügung stellen.
Sollten Sie daher als Anleger unter den Folgen der Schifffahrtskrise leiden, müssen Sie nicht tatenlos die weitere Entwicklung abwarten. Vielmehr sollten Sie einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, der umfassend prüfen kann, ob Ihnen Ansprüche aus einer etwaigen Falschberatung zustehen. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht ausreichend aufgeklärt wurden, erhalten Sie möglicherweise die gesamte Zeichnungssumme in Form von Schadenersatz zurück. Aufgrund kurzer Verjährungsfristen sollten Sie schnell handeln.
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