Das Landgericht hat die Treuhänderin des geschlossenen Fonds zu Schadensersatz verurteilt, weil sie eine Anlegerin nicht darüber aufgeklärt hat, dass gegen den Geschäftsführer der Fondsgesellschaft strafrechtliche Ermittlungen anhängig waren.
Das berichtet GOMOPA heute in einem Newsletter.Auch wir haben ja bereits des Öfteren zu diesem Thema auf unserer Plattform berichtet und mehrfach darauf hingewiesen, das sich jeder Vermittler bitte schriftlich bestätigen lassen sollte, dass gegen Fondsveranwtortliche des Fonds der von Ihnen vermittelt wird kein Strafverfahren läuft.