Sibanye-Stillwater: SA Competition Tribunal genehmigt Lonminerwerb unter den vereinbarten Bedingungen
Johannesburg, 21. November 2018: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298572) freut sich bekannt zu geben, dass das südafrikanische Wettbewerbsgericht (das Wettbewerbsgericht) die geplante Übernahme von Lonmin Plc (Lonmin) (die Transaktion) unter bestimmten Bedingungen genehmigt hat.
Neben den zwischen Sibanye-Stillwater und der Wettbewerbskommission vereinbarten Bedingungen (Einzelheiten sind in der Bekanntmachung vom 18. September 2018 enthalten) wurde vom Wettbewerbsgericht eine weitere Bedingung gestellt, nämlich:
– ein Moratorium für Einsparungen bei den Lonmin-Betrieben für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Umsetzung. Dies schließt freiwillige Trennungsvereinbarungen und normale Betriebsauflösungen aus und hindert die Gesellschaft nicht daran, ein Verfahren im Sinne von § 189 ARBG einzuleiten, sofern dieses Verfahren nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Durchführung der Transaktion abgeschlossen wird.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: „Ich freue mich sehr, dass das Wettbewerbsgericht die Transaktion genehmigt hat, zu Bedingungen, die wir für fair, vernünftig und im besten Interesse aller Beteiligten halten. Wir sind zuversichtlich, dass die Integration der PGM-Assets von Lonmin und der angrenzenden PGM-Aktivitäten von Sibanye-Stillwater eine nachhaltigere und positivere Zukunft für diese Assets gewährleisten und der Region mehr Stabilität bringen wird. Ich möchte auch den umfassenden und pragmatischen Ansatz der Wettbewerbskommission und des Gerichts der Kommission würdigen, bei dem alle Beteiligten angemessen berücksichtigt wurden. Dies hat ein faires und vernünftiges Ergebnis gewährleistet, das das Engagement von Sibanye-Stillwater für den südafrikanischen Bergbausektor und die Vorteile, die allen Beteiligten zugute kommen werden, anerkennt.“
Die Transaktion unterliegt weiterhin der Erfüllung oder (falls zutreffend) dem Verzicht auf die Bedingungen, die in der Ankündigung der Transaktion durch Lonmin und Sibanye-Stillwater vom 14. Dezember 2017 festgelegt sind. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die Genehmigungen der Aktionäre von Lonmin und Sibanye-Stillwater sowie der Gerichte von England und Wales.
Ein Rundschreiben an die Aktionäre von Sibanye-Stillwater und das Lonmin Schema of Arrangement Dokument wird zu gegebener Zeit an die jeweiligen Aktionäre verschickt. In diese Dokumente werden die voraussichtlichen Termine der Hauptversammlungen und der Zeitplan für den Abschluss der Transaktion aufgenommen.
Weitere Informationen über die geplante Übernahme von Lonmin durch Sibanye-Stillwater finden Sie unter www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin
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Angaben zu den Zielgesellschaften und Bietergesellschaften, für die relevante Offenlegungen zu Eröffnungspositionen und Handelspositionen vorzunehmen sind, finden Sie in der Offenlegungstabelle auf der Website der Übernahmekommission unter www.thetakeoverpanel.org.uk, einschließlich Angaben zur Anzahl der ausstehenden relevanten Wertpapiere, zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist und zur erstmaligen Identifizierung eines Bieters. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie eine Offenlegung der Eröffnungsposition oder eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen müssen, sollten Sie sich an die Marktaufsichtsstelle der Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638 0129 wenden.]
Veröffentlichung auf der Website
Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten auf der Website von Sibanye-Stillwater unter www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin bis spätestens 12.00 Uhr (Londoner Zeit) am 22. November 2019 zur Verfügung gestellt. Zur Klarstellung: Die Inhalte dieser Website werden nicht in diese Mitteilung aufgenommen und sind nicht Bestandteil dieser Mitteilung.
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Jochen Staiger
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