Seit dem 1. Januar 2013 gilt die FinVermV. Die Verordnung legt unter anderem die Verhaltenspflichten eines Finanzanlagevermittlers. Das schließt Anlageberater und auch Vermittler von Verträgen über den Erwerb von Finanzanlagen ein.Diebewertung veröffentlichte hiezu den Artikel von Daniel Blazek (BEMT Rechtsanwälte). Im Fokus des Berichts stehen die resultierenden Anforderungen an das Verhalten des Finanzanlagenvermittlers gegenüber den Anlageinteressenten einschließlich der Dokumentationspflicht.
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