Versicherungsnehmer haben laut BGH Anspruch auf eine Neuberechnung des Rückkaufswertes laufender sowie gekündigter Verträge. Versicherungsbote stellt dazu online ein kostenloses Formular zur Verfügung
Im Juli 2012 fällte der Bundesgerichtshof ein entscheidendes Urteil für Lebensversicherer. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte dem Versicherer „Deutscher Ring“ vorgeworfen, Bedingungen zu Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie zur Verrechnung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung zu veranschlagen, welche Kunden benachteiligen. Versicherungsnehmer haben laut BGH Anspruch auf eine Neuberechnung des Rückkaufswertes laufender sowie gekündigter Verträge. Versicherungsbote stellt dazu online ein kostenloses Formular zur Verfügung.
?Der BGH stellte heraus, dass es für den Versicherungsnehmer stets nachvollziehbar sein müsse, wie hoch die Verwaltungskosten zum Zeitpunkt einer Vertragskündigung seien. Auch dürften Kosten für Provisionen und Abschluss dem Versicherungsnehmer grundsätzlich bei einem Neuvertrag nicht übermäßig hoch angesetzt werden.
Das Urteil betrifft nicht ausschließlich laufende oder beitragsfrei gestellte Verträge, sondern auch gekündigte. „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch anzuwenden, wenn der Vertrag bereits gekündigt war“, erläutert Fachanwalt für Versicherungsrecht Martin Stolpe und ergänzt: „Es ist nur auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zu achten. In zahlreichen Fällen haben wir in den letzten Wochen für unsere Mandanten z. T. nicht unerhebliche Nachzahlungen bei den Versicherungsgesellschaften erwirken können.“ Für Versicherungsnehmer, die ihren Rückkaufswert neu berechnen lassen wollen, stellt Versicherungsbote ausführliche Informationen zum Urteil und ein ausfüllbares Formular für entsprechende Verträge online zur Verfügung.
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