Nachdem die Kapitalanlagengesellschaft SEB Asset Management S.A. die Schließung des Fonds ,,SEB Optimitx Ertrag“ beschlossen hatte, soll nun der Fonds ,,SEB Optimix Substanz“ geschlossen worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Bremen, Hannover, Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern des „SEB Optimix Substanz“ drohen zu Beginn des neuen Jahres schlechte Nachrichten. Am 27.12.2012 wurde der Fonds „SEB Optimix Substanz“ anscheinend endgültig geschlossen. Ursächlich hierfür war anscheinend, dass dem Fonds mittlerweile zu wenig liquide Mittel zur Verfügung standen. Aufgrund der fortwährenden Krise der offenen Immobilienfonds soll die Kapitalanlagengesellschaft nun die Liquidation des Fonds beschlossen haben.
Die Liquidation hat zunächst die endgültige Aussetzung der Anteilrücknahme zur Folge. Zudem geht damit die endgültige Einstellung der Anteilsausgabe einher. Die Probleme des Fonds sollen wohl hauptsächlich daraus resultieren, dass der Fonds zu einem hohen Anteil in illiquide, offene Immobilienfonds investiert habe. Diese seien aktuell ebenfalls geschlossen oder würden abgewickelt.
Bereits seit einiger Zeit ist das Marktumfeld für offene Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds angespannt. Die Branchenmeldungen gehen davon aus, dass sich die Lage wohl auch in diesem Jahr nicht bessern wird. Aufgrund der deshalb zu erwartenden steigenden Tendenz von Rücknahmeanträgen für den Fonds „SEB Optimix Substanz“, könne eine nachhaltige Öffnung des Fonds nicht mehr gewährleistet werden, hieß es.
Das Fondsvermögen soll mit einer Frist von 5 Jahren aufgelöst und periodisch ausgezahlt werden. Da der Liquidationsprozess des „SEB Optimix Substanz“ von der Liquidierung der Zielfonds abhängt, könnten hier gegebenenfalls weitere Verzögerungen eintreten. Nach einer Mitteilung der Gesellschaft wurde am 21.12.2012 wohl noch ein Teil des Fondsvolumens an die Anleger ausgezahlt. Dennoch werden Anleger möglicherweise hohe Verluste erleiden.
Für die Anleger des Fonds könnten hohe Kapitalverluste drohen. Denn die Verwertung der Immobilien aus den Zielfonds könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen können.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
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